Eigenbedarf

hallo zusammen!

mal angenommen der vermieter besitzt ein doppelhaus, eine hälfte bewohnt er, die andere sein schwager mit sohn. beide haben einen seperaten mietvertrag.
den beiden mietern wurde schon kündigungen ausgesprochen die vor gericht abgewiesen wurden. nun wird wegen eigenbedarf gekündigt.
einziehen möchte gern der sohn mit partnerin und kind (war schon seit der 1. kündigung so geplant).
als begründung für den eigenbedarf wurde angegeben daß sich die miete verringert, noch ein kind geplant ist, daß der hinterhof der jetzigen wohnung zugepflastert ist und als stellfläche für autos genutzt wird und somit zum spielen völlig ungeeignet ist und ein haus mit hof viel besser ist.
nun wurde der kündigung erwartungsgemäß widersprochen mit den begründungen es handle sich um einen luxuseigenbedarf, es wird bezweifelt das die miete geringer wird, es zwar einen kinderwunsch gibt aber nichts genaueres feststeht und der sohn nicht zur kernfamilie gehöre!
desweiteren wurde aber in aussicht gestellt bei einer angemessenen abschlagszahlung und kündigungsfrist einen aufhebungsvertrag zuzustimmen. (bei einem mieter sind noch ca. 6000€ miete offen die in die insolzenz mit eingegangen sind und der andere hat erst nach erhalt der eigenbedarfskündigung seine schulden nebst zinsen bezahlt!)
nun wurde für den einen mieter eine mietschuldenfreiheitsbestätigung (oder so ähnlich) ausgestellt, es wurde feuerholz weggegeben oder verkauft und es sah so aus als ob ein schuppen entrüppelt wurde!

jetzt meine fragen

  1. welche aussichten hat eurer meinung nach die kündigung?

  2. kann mann die abschlagszahlung gegen die mietschulden aufrechnen obwohl die in die insolzenz mit eingegangen sind?

  3. gibt es sowas wie luxuseigenbedarf?

  4. hat es vor gericht gewicht das eine mietschuldenfreiheitsbestätigung ausgestellt wurde und es den anschein hat das die mieter ihren auszug vorbereiten?

vielen dank im vorraus für eure bemühungen und eure antworten.

gruß enrico

Hi,

mal angenommen der vermieter besitzt ein doppelhaus, eine
hälfte bewohnt er, die andere sein schwager mit sohn. beide
haben einen seperaten mietvertrag.

De Schager hat einen Sohn, beide haben getrennt jeder einen Hauptmietvertrag über dieselbe Wohneinheit, richtig so?
Ein Tochter gibt es wohl nicht dazu?

den beiden mietern wurde schon kündigungen ausgesprochen die
vor gericht abgewiesen wurden. nun wird wegen eigenbedarf
gekündigt.

Wenn schon eine Tocher dort mitwohnt würde doch schon ein Eigenbedarf (für Familiennahe Mitglieder) eingetreten sein.

einziehen möchte gern der sohn mit partnerin und kind (war
schon seit der 1. kündigung so geplant).

Was, das Kind oder das Einziehen?

als begründung für den eigenbedarf wurde angegeben daß sich
die miete verringert, noch ein kind geplant ist, daß der
hinterhof der jetzigen wohnung zugepflastert ist und als
stellfläche für autos genutzt wird und somit zum spielen
völlig ungeeignet ist und ein haus mit hof viel besser ist.

???
Bei Eigenbedarf biete es sich an dies über einen Professionellen abzuwickeln, weil es Fallstricke gibt, über die leicht kostenpflichtig gefallen wird.
Die obigen Begründungen würden uU solche Stricke sein…

nun wurde der kündigung erwartungsgemäß widersprochen mit den
begründungen es handle sich um einen luxuseigenbedarf, es wird
bezweifelt das die miete geringer wird, es zwar einen
kinderwunsch gibt aber nichts genaueres feststeht und der sohn
nicht zur kernfamilie gehöre!

Nun gut, dann wäre es besser mit Beistand ggf. einen neuen Anlauf zu nehmen…

desweiteren wurde aber in aussicht gestellt bei einer
angemessenen abschlagszahlung und kündigungsfrist einen
aufhebungsvertrag zuzustimmen.

Das wäre auch üblich aber nicht zwingend.

(bei einem mieter sind noch ca.
6000€ miete offen die in die insolzenz mit eingegangen

Insolvenz von wem, VM oder M?

sind
und der andere hat erst nach erhalt der eigenbedarfskündigung
seine schulden nebst zinsen bezahlt!)

Wenigsten einer der bezahlt :wink:

nun wurde für den einen mieter eine
mietschuldenfreiheitsbestätigung (oder so ähnlich)
ausgestellt,

Hmm, für den der bezahlt hat oder den anderen?

es wurde feuerholz weggegeben oder verkauft und
es sah so aus als ob ein schuppen entrüppelt wurde!

Hat mit Eigenbadarf nichts zu tun, eher mit Schadensersatz.

jetzt meine fragen

  1. welche aussichten hat eurer meinung nach die kündigung?

Die alte hätte eher wenig Aussichten auf Erfolg. s. o.

  1. kann mann die abschlagszahlung gegen die mietschulden
    aufrechnen obwohl die in die insolzenz mit eingegangen sind?

Wenn man wüßte wer was bezahlt hat und wer noch Schulden hat…

  1. gibt es sowas wie luxuseigenbedarf?

Wäre mir nicht bekannt.
Es ist aber schon ein Luxus ggf. eine Tochter mit Schwager für einen Sohn mit Schwägerin herauszuklagen, weil es so oder so teuer wird.

  1. hat es vor gericht gewicht das eine
    mietschuldenfreiheitsbestätigung ausgestellt wurde

Klar, weil der M nun mietschuldenfei ist, auch wenn es keine gewünschte Einigung gibt. Imho stellt man so eine Bestätigung nach den gewünschten Ereignissen aus, bzw. hält dies in einer schriftlichen Vereinbarung fest.

und es den
anschein hat das die mieter ihren auszug vorbereiten?

Na, hoffendlich wird der Auszug auch vorllbrachti, dann wäre alles iO.

vielen dank im vorraus für eure bemühungen und eure antworten.

gruß enrico

vlg MC

PS: Es wäre schon von Vorteil gleich eindeutige Hinweise zu geben…

Hi McLeo,

mal angenommen der vermieter besitzt ein doppelhaus, eine
hälfte bewohnt er, die andere sein schwager mit sohn. beide
haben einen seperaten mietvertrag.

De Schager hat einen Sohn, beide haben getrennt jeder einen
Hauptmietvertrag über dieselbe Wohneinheit, richtig so?
Ein Tochter gibt es wohl nicht dazu?

mit der Frage nach einer Tochter machst Du es noch komplizierter als es ist. :wink:

Schwager ===> entweder Ehemann der Schwester (des VM) oder Bruder der Ehefrau (des VM).

Wenn schon eine Tocher dort mitwohnt würde doch schon ein
Eigenbedarf (für Familiennahe Mitglieder) eingetreten sein.

Falsche Annahmen führen zu falschen Schlüssen. :wink:
Die Frau des Schwagers scheint dort nicht mehr zu wohnen.

einziehen möchte gern der sohn mit partnerin und kind (war
schon seit der 1. kündigung so geplant).

Es ist aber schon ein Luxus ggf. eine Tochter mit Schwager für
einen Sohn mit Schwägerin herauszuklagen, weil es so oder so
teuer wird.

Auch hier gilt: Falsche Annahmen führen zu falschen Schlüssen. :wink:
Im übrigen wäre sie eine Schwiegertochter.

Ich würde lieber den eigenen Sohn (notfalls umsonst) im Haus wohnen lassen wollen als einen Schwager mit Sohn, von denen einer nicht zahlt. :wink:

PS: Es wäre schon von Vorteil gleich eindeutige Hinweise zu
geben…

Bitte dann auch die schon gegebenen eindeutigen Hinweise richtig einsortieren. :wink:

Ansonsten Zustimmung: hier ist professionelle Hilfe nötig.

Gruß Gudrun

Hi,

klar, da wurde die Schwiegertochter mit der Schwägerin von mir verwechselt. Hmm, es war keine Absicht…

Mercie für die Verbesserung!

vlg MC

Hi,

klar, da wurde die Schwiegertochter mit der Schwägerin von mir
verwechselt. Hmm, es war keine Absicht…

daß es keine Absicht war, davon ging ich aus! :wink:

Die andere Familienkonstellation ist aber viel wichtiger für den Erfolg der Eigenbedarfskündigung.

VM und Schwager sind definitiv nicht-verwandt, sondern verschwägert.
Das kennt man doch: „Sind Sie mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert?“ *g*
Ob der Sohn des Schwagers mit dem VM verwandt ist (= Neffe des VM) oder auch „nur“ verschwägert (= Neffe der VM-Ehefrau), wissen wir nicht.

Mercie für die Verbesserung!

Keine Ursache.

Gruß Gudrun