Guten Tag,
darf der Garten als Wohnmehrwert in der Miete mit einfliessen? Exakter formuliert: es geht hier um zwei gleiche Wohnungen (Zimmer+Wohnfläche) einmal mit Balkon ohne Gartenmitnutzung und einmal ohne Balkon aber mit Garten.
Wer kann was dazu sagen?
Danke + lg
Frag mal umgekehrt: Muss ich ohne Gartennutzung das selbe zahlen, wie der mit?
Schon erledigt.
Gruß!
Horst
Ja, und, muss ich nu?
Hallo,
es mag logisch erscheinen, dass die Miete bei sonst gleicher Größe/Ausstattung aber mit Balkon günstiger ausfällt als ohne Balkon dafür aber mit Gartennutzung (imho).
Muss aber nicht.
Der Vermieter kann die Wohnungen zu dem Preis vermieten, den er vereinbart, solang er keine Wuchermiete verlangt.
MfG
Reni
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