Mietrecht bei Balkonschutz

Guten Tag,

Weiss jemand ob es erlaubt ist ohne Rückfrage mit der Hausverwaltung eine mit Netzen bespannte Konstruktion aus 4kanthölzern am Balkon anzubringen, wenn diese nicht an die Hauswand gebohrt ist und auch nicht aussen angebracht wurde.

Hallo,
zuerst liest man immer mal im Mietvertrag und der Hausordnung nach, was da steht.
Als Laie würde ich sagen, daß eine derartige Konstruktion das äußere Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigt und damit muß die Eigentümergemeinschaft dem in aller Regel (wie gesagt, im konkreten Fall muß man das nachsehen) zustimmen.

Cu Rene