hallo Ihr Wissenden,
nehmen wir mal an, ein Mehrfamilienhaus mit 2 gewerblichen Einheiten und einer Wohnung, sagen wir mal Krankengymnastik-Praxis und Bäckerei seien in eínem Haus.
Der Vermieter beauftragt den (privaten) Mieter mir den Hausmeister-Aufgaben, aber dieser tut nichts, stellt weder die Mülltonnen raus, noch putzt er die Treppe, noch schneidet er die Hecke, rein gar nix. Außerdem lässt der Vermieter das Haus vergammeln, sorgt nicht für eine ordentliche Hausfront, lässt nicht das Treppengeländer streichen und auch nicht den Hausflur.
Was kann der (gewerbliche) Mieter tun, um dem abzuhelfen, wenn der Vermieter nicht einsichtig ist; Nebenkosten kürzen? Reparaturen selbst veranlassen und dann bei derJahres-Nebenkostenrechnung seine Kosten abziehen?
Wenn jemand einen Rat hätte, wäre der (fiktive) Mieter dankbar.
Gruß leloup
Hallo leloup,
da der fiktive Mieter lediglich fiktive Mängel anbringt, kann er natürlich machen, was er will. Aber ob er so seine fiktiven Rechnungen bezahlt bekommt, dürfte zweifelhaft sein.
Natürlich muss er erst einmal versuchen, seinen fiktiven Vermieter von seinen Ideen zu überzeugen. Und dann muss auch wirklich ein Grund vorliegen, dass der fiktive Vermieter bezahlen muss, was der fiktive Mieter sich vorstellt.
Kam irgendwie noch nicht so ganz rüber.
Gruß!
Horst
Auch der gewerbliche Mieter kann die Miete kürzen. Das ist immer dann der Fall, wenn die Mietsache sich nicht in einem vertragsgemäßen Zustand befindet, bzw. die im Mietvertrag vereinbarten Pflichten des Vermieters (das kann etwa auch die Abfallentsorgung sein) nicht erfüllt werden. Es ist insoweit egal, wer hierfür verantwortlich ist: der Hausmeister oder der Vermieter, seine Mutti oder seines Anwalts Zuhälter. Ganz egal.
Zum Umfang der Mietminderung lässt sich wenig sagen. Grundsätzlich gilt aber, dass eine (was immer das im Konkreten heißen mag) moderate Mietminderung den Vermieter dazu veranlassen wird, Mängel abzustellen und sich mit dem Mieter zu einigen.
Alles senkrecht?
Genau, dein Unsinn kam nicht so ganz rüber.
Moin,
Grundsätzlich gilt aber, dass eine (was immer das im Konkreten
heißen mag) moderate Mietminderung den Vermieter dazu
veranlassen wird, Mängel abzustellen und sich mit dem Mieter
zu einigen.
oder den Mieter bei nächster Gelegenheit ohne weitere Gründe oder Verschulden des M zu kündigen bzw. die Miete mal um 50% zu erhöhen.
Also: Erst mal Kopf einschalten und nachdenken, dann Miete mindern. Reden ist auch manchmal wirkungsvoll.
vnA