Richter interessiert Zeugen nicht, keine Belehrung

Guten Tag,

Hallo! Wir, meine Freundin und ich, führen seit nun schon über einem Jahr einen Rechtsstreit mit unserem ehemaligen Vermieter. Jetzt wurde das Urteil bekannt gegeben, aber später mehr dazu. Wir sind damals ausgezogen nachdem wir im Winter Schimmelbefall im Schlafzimmer (komplette Möbel und Kleidung wurden unbrauchbar) hatten und weil unsere Gasetagenheizung nicht einwandfrei funktionierte. Wir haben sofort unsere Kündigung eingereicht, eine Mängelanzeige erteilt und unverzügl. den VM benachrichtigt, haben nicht außerordentlich gekündigt und sind schon vor ablauf der Kündigung ausgezogen weil der Schimmel zu heftig war. Der Vertrag lief bis zum Ende weiter und da dem Vermieter das ganze nicht interessiert hatte haben wir Ihm eine Mietminderung von 100% angedroht (außer NK) und dies auch später durchgeführt. Alles natürlich mit Anwalt! Gas und Strom haben wir vorher abgemeldet, laut den Stadtwerken rechtlich korrekt und wir wären nicht zur Weiternutzung verpflichtet, das ist sogar von denen bestätigt worden. Die VM sind sehr Dubios und daher hatten wir z. B. bei der Wohnungsübergabe Zeugen dabei. Genauso wurde einmal die Heizung von einem angeblichen Fachmann, in meinem beisein und
einer Zeugin, überprüft aber es wurde komplett ohne Werkzeug und Hilfsmittel gearbeitet ich wurde sogar noch gefragt ob ich einen speziellen Meßeimer hätte um den Wasserdurchlauf zu messen (???!). Das die Überprüfung nicht ordnungsgemäß war (anscheinend kennen sich VM und Sanitärfirma) haben wir das
sofort den gegnerischen Anwälten gemeldet. Unser Anwalt hat dem Gericht sämtliche Zeugen genannt, das Gericht hat diese nicht interessiert und sogar behauptet das das nicht unsere Gestände wären die zerstört/beschädigt wurden, obwohl wir für alles Zeugen und Fotos hatten. Ebenso hatten die VM behauptet sie hätten die Wohnugnschlüssel nicht rechtzeitig zurückerhalten wobei sie bei der 2.ten erfolgreichen Wohnungsübergabe (noch vor ende Mietvertrag) unter Zeugen und Protokoll bekommen haben. Das Gericht hat sich auch dafür nicht interessiert und gab dem VM recht ebenso hielt es das Gericht für rechtstens das wir doch nicht Gas und Strom hätten abmelden dürfen, es hätte ja niemand den Strom/Gas nutzen können dabei hatten die VM die Ersatzwohnungsschlüssel. Jetzt haben wir das Urteil erhalten, per Post (ist das richtig??
unser anwalt hat nix bekommen) und dort sind ein paar kleine Fehler drin, z. B. steht dort das der Mietvertrag ein Monat später abgeschlossen wurde, mal ist der Mietzins richtig mal falsch (Tippfehler??? wäre das schon fatal?), es wurden sie Zinsen unserer Kaution (Kautionsbuch bei Bank) nicht berücksichtigt, es steht absolut nix von Zeugen drin, es wird im dem Urteil abgestritten das es unsere Gegenstände waren und abgeblich könnte man auf den Fotos keinen Schimmel erkennen (eindeutig sichtbar!), das Gericht hat auch niemals einen Sachverständigen eingeschaltet
obwohl von uns gewünscht und am Schluß, bzw. überhaupt nicht beim Schreiben dabei, steht nix von einer Belehrung sprich Rechtsmittel Berufung etc. und keine Fristen sind angegeben. Dem Gegner wurde von anfang an quasi recht gegeben, es hat keine Verhandlung gegeben nur einmal unter Anwälten und einmal bekanntgabe aber ohne Anwesenheit der Parteien (Urteilsverkündung). Wir haben das Gefühl (wird wohl auch so sein) das unser Anwalt nicht der „beste“ ist und er wohl nicht richtig Druck gemacht hat. Hätten wir die Möglichkeit ihn „abmahnen“ zu lassen??? Wir hatten im Mietvertrag auch ein paar Klauseln Schönheitsreparaturen die wohl nichtig sind er hielt sie z. b. für korrekt. Ist es denn OK das dem Richter Zeugen/Beweise nicht interessieren??? Können wir jetzt noch irgendwas machen oder ist die Sache jetzt gelaufen??? Für eine rasche Antwort wären wir sehr dankbar. Ich kenn mich in diesem Gebiet leider nicht gut aus. MFG DerErleuchtete

Hallo

anscheinend reicht die Erleuchtung nicht, um die FAQ zu lesen, worin steht, dass nur fiktive Fälle vorgetragen werden dürfen…

Gruß

Moin,
jeder VM wäre glücklich wenn solche M wieder ausziehen, die nicht lesen können (FAQ), aber der Meinung sind, dass, im Gegensatz zu ihnen selbst natürlich, der Richter und der (eigene) Anwalt keine Ahnung von ihrem Job haben.

In der heutigen Zeit der VM-feindlichen Urteile muss es schon ziemlich aussagekräftig gewesen sein, was zu solch einem Urteil führte.

vnA

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Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro nicht übersteigt, ist die Sache tatsächlich weitgehend „gelaufen“, denn dann ist keine Berufung möglich. Damit erübrigt sich auch eine Rechtsmittelberufung am Ende des Urteils.

Der Prozessbevollmächtigte kann allenfalls noch eine sog. „Gehörsrüge“ oder Anhörungsrüge vorbringen.