Garage zum Mieten versprochen,aber später abgesagt

Da gab es eine Fall. Einem langjährigen Mieter wurde nach Auszug eines Mitmieters dessen Garage im Hause angeboten. Er freute sich und kündigte daraufhin seine alte Garage in einer anderen Stasse und kaufte von der Vormieterin daraufhin ihre automatische Garagentüröffnungsmaschine.
Der Vertrag zur Miete wurde noch nicht gemacht, weil im Moment große Umbaumaßnahmen am Haus selbst gemacht werden.
Nachdem nun diese Maßnahmen beendet sind, möchte der neue Mieter wissen, wann er nun die Garage haben kann. Aber es kam ein Brief, dass nach eingehender Beratung entschlossen wurde, die Garage an den neuen Mieter zu vermieten, und dass es ihnen leid tut, dass sie den langjährigen Mieter im Vorfeld in Erwägung zogen.

Was kann er tun?

Die Frage ist, ob dem Mieter die Garage nur „angeboten“ wurde oder aber tatsächlich ein Mietvertrag über die Garage zustande gekommen ist.

Die Garage wurde ihm telefonisch von der Sekretärin des Vermieters angeboten und von ihm angenommen.

Jetzt zum ersten Aug. sollte der Mietvertrag gemacht werden, aber er erhielt das Schreiben: Wortlaut:
„…nach eingehender Beratung haben wir uns entschlossen, die Garage an einen anderen zu vergeben. Es tut uns leid, dass sie nicht, wie im Vorfeld in Erwägung gezogen, zum Zuge kommen.“

da ist nichts zu machen,
wenn du dir garagenteile kaufst ohne einen mietvertrag dazu zu besitzen bist du schon selber schuld

Der Mieter kann nur dann Schadensersatz geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass er die feste mündliche Zusage des Vermieters hatte.

Wenn sich der Vermieter darauf beruft und nachweisen kann, dass man mehrere Bewerber hatte und letztlich mit einem anderen Mieter den Vertrag abschliesst, dann besteht kein Anspruch des Mieters.

Hallo,

Die Garage wurde ihm telefonisch von der Sekretärin des
Vermieters angeboten und von ihm angenommen.

Da für Mietverträge keine Schriftform vorgeschrieben ist, könnte der damit zustande gekommen sein. Dazu kommt es aber darauf an, was genau besprochen wurde. Da es vermutlich keine Zeugen oder Aufzeichnungen des Gesprächs gibt, dürfte es schwer sein das zu beweisen.
Da der neue Mieter auch dei entsprechenden Geräte benötigt, könnte man sie diesem - oder der Verwaltung, damit sie diese an einen Interessenten weitergibt - anbieten.

Cu Rene

da ist nichts zu machen,
wenn du dir garagenteile kaufst ohne einen mietvertrag dazu zu
besitzen bist du schon selber schuld

Du lehnst Dich wie immer viel zu weit aus dem Fenster. Hast Du nicht Angst, dass der jeweilige Fragesteller irgendwann mal rausfällt, weil er Dir folgt und sich auf Deine Antwort verlässt?

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Aufzeichnungen dieses Telefongespräches gab es nicht. Aber der Vormieterin der Garage wurde die Adresse genannt, die schließlich zum Verkauf der Garagentor einrichtung führte.
Außerdem wird im „Absagebrief“ Entschuldigt, dass man sich nach zuvoriger Einlassung (April 09) für einen Anderen (07.09) entschieden hat.