Hallo,
ich habe im Archiv und in den entsprechenden Gesetzen nichts dazu gefunden, aber um sicherzugehen, dass ich nichts übersehen habe:
Gibt es eine Regelung, mit welchem Vorlauf Mietkostenerhöhungen angekündigt werden dürfen? Ist es zum Beispiel in Ordnung, zwei Wochen im Voraus dem Mieter anzukündigen, dass seine Miete am nächsten Monatsersten erhöht wird?
Wenn ja, gibt es dazu Spezialfälle, wenn bspw. die Nebenkosten (Betriebskosten) höher abgerechnet werden sollen, u.a. weil die letzte Nachzahlung sehr hoch ausgefallen ist?
Viele Grüße,
Heiner