Mietkostenerhöhung - welcher Vorlauf?

Hallo,

ich habe im Archiv und in den entsprechenden Gesetzen nichts dazu gefunden, aber um sicherzugehen, dass ich nichts übersehen habe:

Gibt es eine Regelung, mit welchem Vorlauf Mietkostenerhöhungen angekündigt werden dürfen? Ist es zum Beispiel in Ordnung, zwei Wochen im Voraus dem Mieter anzukündigen, dass seine Miete am nächsten Monatsersten erhöht wird?

Wenn ja, gibt es dazu Spezialfälle, wenn bspw. die Nebenkosten (Betriebskosten) höher abgerechnet werden sollen, u.a. weil die letzte Nachzahlung sehr hoch ausgefallen ist?

Viele Grüße,

Heiner

Hallo

man muss nur richtig googeln, dann findet man auch, z.B.

Damit keine Unklarheiten mit den gesetzlichen Fristen auftreten, ein Beispiel:

Das Erhöhungsverlangen geht dem Mieter am 5. November zu. Die Frist für die Zustimmung läuft dann am 31. Januar ab. Soweit zugestimmt wird, ist die erhöhte Miete ab dem 1. Februar zu zahlen. Dazu der

TIPP: Vermerken Sie das Eingangsdatum auf dem Mieterhöhungsschreiben und bewahren Sie den Briefumschlag auf.

aus „Mieterverein-Hamburg…“

NK können erhöht werden, wenn die Nachzahlung entsprechend hoch ist.

Gruß