ein Mieter hat seine Wohnung im Januar 2008 gekündigt. Das Mietverhältnis endete also drei Monate später - im April 2008 - mit der letzten Mietzahlung. Seither hat der Mieter die Kaution nicht zurückbekommen.
Der Vermieter behauptet, die Nebenkostenabrechnung für 2008 liege ihm noch nicht vor, und er hätte auch das Recht, sich damit bis Dezember 2009 Zeit zu lassen. Hiermit hätte der Mieter also beinahe zwei Jahre auf seine Kaution warten müssen.
Nun frage ich mich: Ist das rechtens? Des weiteren frage ich mich, ob sich irgendwann der Anspruch des Mieters auf die Rückzahlung der Kaution „verjährt“ und der Vermieter den Mieter nur bis zum Ablauf dieser Frist „hinhalten“ will.
Ich hoffe, Ihr könnt mir meine Fragen beantworten.
Vielen Dank schon im Voraus.
M.
Wie von Wolfgang erwähnt hat der Vermieter im Regelfall 6 Monate Zeit zur Rückzahlung der Kaution.
Sollten eine Nachzahlung der Nebenkosten erforderlich sein, darf der Vermieter einen angemessenen Betrag als Vorauszahlung verlangen, bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Dazu hat er meinen Informationen zufolge bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres Zeit, darf aber deswegen nicht die gesamte Kaution vorenthalten.