Guten Tag, mieter X hat eine Nebenkostenrückerstattung erhalten nach der Rückerstattung stellte der Vermieter fest das er die Wasseruhren falsch abgelesen hat er vertauschte Kalt mit Warmwasser. Jetzt will der Vermieter einen Teil der Rückerstattung zurück muss Mieter X das jetzt zurückbezahlen? Über Antworten freue ich mich sehr.
Hallo Gonzo,
kommt darauf an, ob das innerhalb der 12-Monats-Frist lief. Danach kann er nix mehr zurückfordern.
Gruß!
Horst
wie kommst du darauf?
Hallo WildAlf, ja das ganze spielt sich in der 12 Monats-Frist ab.
Hallo wursthand, ich wähle hier nicht die ich Form damit laut Gesetz keine Rechtliche Beratung entsteht.
Innerhalb der 12-Monats-Frist ist eine Korrektur der Abrechnung ohne Nachteil für den Vermieter durchaus noch möglich.
Gruß!
Horst