Richtlinien Wärmeschutz, Schallschutz

Hallo an alle.

ich bin auf der Suche nach Richtlinien (max. / min.) von Wärmeschutz, Schallschutz in Mietwohnungen.

Ich habe mal etwas gehört der „30-Dezibel-Grenze in Wohngebäuden“. Also eine Art Schallschutzregel in Wohngebäuden.

Dann habe ich mal irgend etwas von nicht unter 15 Grad und nicht über 40 Grad in Wohnungen gelesen.

Gibt es dazu eine Art Tabelle oder irgend eine Quelle welche die Richtlinien bzgl. Wärmeschutz, Schallschutz insbesondere in Mietwohnungen auflistet?

Danke!

LG Jasmin

Hallo,

das hängt von vielen Dingen ab. Spontan fallen mir ein: Vom Baujahr des Hauses, vom Land, in dem es stehtst, von der Zahl der Wohneinheiten, von der Frage, vor welcher Art von Schall geschützt werden soll (von innen, von außen, Körperschall, Luftschall). Ich würde sagen, hier musst du einen Fachmann vor Ort fragen (Architekt/Bauing.). Im Rechtsbrett ist die Anfrage jedenfalls fehl am Platze.

Gruß
smalbop

Hallo,

das hängt von vielen Dingen ab. Spontan fallen mir ein: Vom
Baujahr des Hauses, vom Land, in dem es stehtst, von der Zahl
der Wohneinheiten,

Hallo, und wo finde ich diese Normen Für Mietshäuser?
Sowas muss doch irgendwo stehen.

LG Jasmin

Hallo, und wo finde ich diese Normen Für Mietshäuser?
Sowas muss doch irgendwo stehen.

Aber sicher. Die gesetzlich einzuhaltenden Forderungen stehen in der Liste der bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen deines Bundeslandes. Diese Liste ist in der Regel im Internetauftritt des zuständigen Ministeriums zu finden. Allerdings wirst Du als Mieterin Dich nicht direkt darauf berufen können, das kann nur der Bauherr. Du kannst allerdings die Baubehörde einschalten. Da müsste ich mir aber meiner Sache sehr sicher sein, bevor ich damit jemanden anschwärze: Wenn Du nicht weißt, in welchem Jahr das Haus gebaut wurde, kannst Du auch nicht wissen, welche Vorschriften damals einzuhalten waren. Und wenn Du das Jahr herausgekriegt hast (ein Blick in den Aufzug oder auf das Typenschild des Heizkessels helfen oft weiter), musst Du die Liste der Baubestimmungen von damals kennen. Normen veralten nämlich im Laufe der Jahre, werden zurückgezogen, ersetzt, geändert, und mit ihnen die Baubestimmungen. Gerade im Wärmeschutz hat sich da die letzten Jahre extrem viel getan.

Also nochmals: Fachmann einschalten!

Gruß
smalbop

Vielen Dank!

Wieviele Fragen noch !!!
Hallo,

wenn so unzufrieden in dem Haus, dann ziehe doch aus und such hier im Forum nicht ständig nach Ratschlägen wie du deinen Vermieter finanziell schädigen kannst.

Du hast doch so einen tollen Anwalt. Siehe z.B. deinen Thread im Versicherungsbereich. Bekommst doch dein Geld nächste Woche !

Es reicht langsam !

Gruß

Wolfgang
P.S. Wer von uns brauch denn einen Chatroom !

wow
Du hast doch ein echtes Problem.

Und bis heute hast du noch nicht eine fachliche Antwort geben können.

Für dich zur Info :
Werweisswas ist da um Fragen zu stellen, die von Experten beantwortet werden.

Grüsse

@Jasmin

DIN-Norm 4109 betr. Lärm / DIN-Norm 4108 betr. Wärme