das hängt von vielen Dingen ab. Spontan fallen mir ein: Vom Baujahr des Hauses, vom Land, in dem es stehtst, von der Zahl der Wohneinheiten, von der Frage, vor welcher Art von Schall geschützt werden soll (von innen, von außen, Körperschall, Luftschall). Ich würde sagen, hier musst du einen Fachmann vor Ort fragen (Architekt/Bauing.). Im Rechtsbrett ist die Anfrage jedenfalls fehl am Platze.
Hallo, und wo finde ich diese Normen Für Mietshäuser?
Sowas muss doch irgendwo stehen.
Aber sicher. Die gesetzlich einzuhaltenden Forderungen stehen in der Liste der bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen deines Bundeslandes. Diese Liste ist in der Regel im Internetauftritt des zuständigen Ministeriums zu finden. Allerdings wirst Du als Mieterin Dich nicht direkt darauf berufen können, das kann nur der Bauherr. Du kannst allerdings die Baubehörde einschalten. Da müsste ich mir aber meiner Sache sehr sicher sein, bevor ich damit jemanden anschwärze: Wenn Du nicht weißt, in welchem Jahr das Haus gebaut wurde, kannst Du auch nicht wissen, welche Vorschriften damals einzuhalten waren. Und wenn Du das Jahr herausgekriegt hast (ein Blick in den Aufzug oder auf das Typenschild des Heizkessels helfen oft weiter), musst Du die Liste der Baubestimmungen von damals kennen. Normen veralten nämlich im Laufe der Jahre, werden zurückgezogen, ersetzt, geändert, und mit ihnen die Baubestimmungen. Gerade im Wärmeschutz hat sich da die letzten Jahre extrem viel getan.
wenn so unzufrieden in dem Haus, dann ziehe doch aus und such hier im Forum nicht ständig nach Ratschlägen wie du deinen Vermieter finanziell schädigen kannst.
Du hast doch so einen tollen Anwalt. Siehe z.B. deinen Thread im Versicherungsbereich. Bekommst doch dein Geld nächste Woche !
Es reicht langsam !
Gruß
Wolfgang
P.S. Wer von uns brauch denn einen Chatroom !