Kündigung Mietvertrag Wohnung, Fristen

Hallo!

Folgender Fall:

eine Wohnung (in München, Erstbezug, falls relevant) wird ab 15.12.2008 vermietet. Mietvertrag befristet für 2 Jahre, danach automatisch unbefristet, falls keine Partei kündigt.
Kündigung durch Mieter im April 2009.
Kündigungsbestätigung des Vermieters im Mai 2009 für Dezember 2010.

Wäre das rechtens? Gelten nicht 3 Monate?

Danke und Gruß,
M.

Hallo Mathias,

der BGH hat 2005 entschieden, dass ein Kündigungsausschluss über mehr als 4 Jahre unwirksam ist.

In dem geschilderten Fall wäre es also durchaus in Ordnung.

Gruß!

Horst