Hallo!
Folgender Fall:
eine Wohnung (in München, Erstbezug, falls relevant) wird ab 15.12.2008 vermietet. Mietvertrag befristet für 2 Jahre, danach automatisch unbefristet, falls keine Partei kündigt.
Kündigung durch Mieter im April 2009.
Kündigungsbestätigung des Vermieters im Mai 2009 für Dezember 2010.
Wäre das rechtens? Gelten nicht 3 Monate?
Danke und Gruß,
M.