Vermieter behält einfach kaution zur verechnung

hallo

ein mieter zieht aus einer wohnung aus. der vermieter nimmt die wohnung ab und somit ist die sache abgeschlossen ( keine mängel, alles I.O ).

ein paar tage später bekommt der ehemalige mieter post vom vermieter indem nur ein teil der kaution zurückbezahlt wurde.

ein teil der kaution behält der vermieter bis die nebenkostenabrechnung fertig ist.

der ex mieter ist damit gar nicht einverstanden und verlangt seine volle kaution.

wer ist im recht ? kann der mieter mahnen ? oder sonstwas tun ?

die NK abrechnung wäre erst nächstes jahr fertig uns solange wäre das geld dann weg

gruss

Hallo Schnuffel,

natürlich kann der Vermieter das tun. Genau dafür ist die Kaution gedacht.

Gruß!

Horst

seit wann ist das so ? die kaution ist doch nebenkosten unabhängig. die kaution ist rein für die wohnung und deren etwaigen schäden.

somit wäre der mieter ja immer im nachteil und muss seinem geld hinterher rennen

gruss

Hallo,

gut erklärt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mietsicherheit

Christian

die kaution ist doch nebenkosten unabhängig. die kaution ist rein für die
wohnung und deren etwaigen schäden.

Das ist falsch.

seit wann ist das so ?

Seit Mittwoch:
http://www.123recht.net/article.asp?a=16157&ccheck=1

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hallo

die NK abrechnung wäre erst nächstes jahr fertig uns solange
wäre das geld dann weg

es ist ja nicht weg, es wird ja weiterhin verzinst angelegt (so sollte es zumindest sein)

Ein Gedankenanstoß: Stell dir vor, der mieter ist weg. Dann müsste man als VM jedem Mieter hinterherrecherchieren, wo er denn jetzt wohnt, evtl. ewig rumprozessieren, weil die meinen sie müssten, oder wollen nicht mehr zahlen.

So kann er auf die Kaution zurückgreifen und sicher sein, sein Geld auch zu bekommen. Dieser VM war ja so korrekt, und hat sich an die Vorgabe gehlaten und nur so viel zurück behalten, um eine eventuelle NK-Nachzahlung abzudecken.

Es ist immer gut, wenn man sich in die Lage des anderen versetzt. Das erweitert die Sichtweise und trägt zum gegenseitigen Verständnis bei. Auch wenn das nicht immer gelingt.

ms

Ausnahme: Es handelt sich um ein Mietverhältnis im sozialen Wohungsbau, denn dann dient die Kaution nur zur Deckung von Schadensersatzansprüchen. Dann kann m.E. weder wegen Mietrückständen noch eventuellen Nachforderungen aus noch zu erstellenden Nebenkostenabrechnungen ein Teil der Kaution einbehalten werden.