Guten Tag und Hallo an alle wer weiss was Mitglieder,
ich bin hier im Rahmen meiner Recherche gelandet, als ich versuchte herauszufinden, ob folgende Klausel in einem Mietvertrag überhaupt rechtsgültig sind.
Zusätzliche Vereinbarungen
Es wird vereinbart, dass die ordentliche Kündigung für die ersten 3 Jahre der Vertragslaufzeit ausgeschlossen ist. Endet das Mietverhältnis innerhalb dieser vereinbarten Kündigungsausschlussdauer aus Gründen, die die Mieterin schuldhaft zu vertreten hat, so haftet die Mieterin weiter für die fälligen Mietzahlungen bis zur erneuten Vermietung dieser Wohnung. Selbst dann, wenn sie die Wohnung nicht mehr nutzt.
Ist dieser Absatz rechtswirksam?
Obwohl man sich quasi für 3 Jahre verpflichtet, was ist bei folgenden Dingen, die einem passieren können?
Jobverlust und damit Abstieg in ein geringeres Gehaltssegment und damit die nicht mehr Finanzierbarkeit der Mietsache
Betriebskostennachzahlung in einem Bereich, den man nicht mehr mit dem Monatsgehalt fiannziert und abbezahlt bekommt und die damit verbundene finanzielle Belastung, die durch die Erhöhung der Miete zustande kommt?
- Randnotiz: bei dem Vermieter um den es sich hier handelt, wird nicht der Verbrauch von Wasser und Heizung per Zählerstand ermittelt, sondern es wird der Gesamtverbrauch aller Häuser durch die Anzahl der Mieterparteien geteilt und jeder zahlt quasi seinen gleichen Anteil um in der Summe die Gesamtkosten des Vermieters zu decken.
Somit sind Betriebskosten faktisch ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für jeden Mieter, weil man gar keine Richtwerte hat, wieviel man verbraucht bzw. bezahlen muss. Es gibt keinen Zähler in den Wohnungen
So kommt es vor, dass niemand wirklich sparsam mit Heizung und Wasser umgeht, weil ja immer 9/10 von anderen Mietern finanziert werden.
Somit lassen sich zumindest für mich die ständigen Betriebskostenerhähungen erklären, ohne das ich selbst aktiv Schuld an zu viel Verbrauch habe ggf. was dagegen tun könnte.
Kann es rechtswirksam sein, so eine Klausel, wie die o.g. in einem Mietvertrag stehen zu haben, die einen Mieter derart benachteiligt (und den Vermieter bevorteiligt indem ein Mieter für Nichtvermietung=Leerstand zahlt) indem man bei Auszug innerhalb der Kündigungssperrzeit für den Leerstand und faktische NIchtnutzung bezahlen soll, nur weil einem die Betriebskosten zu teuer sind bzw. man sich die Wohnung ggf. gar nicht mehr leisten kann? Damit würde man ja geradezu in eine Abhängigkeit und Zwangsverschuldung geführt werden. Immerhin müsse man bei Jobverlust (weniger Geld) ja beweisen, das man nicht schuldhaft zu vertreten hat, das man seinen Job verloren hat.
Wie seht ihr die Sachlage?
Für mein Rechtsverständnis kann diese Klausel doch nur nichtig sein, selbst wenn man sie in diesem Standardvertrag unterschrieben hat.
ich danke schon mal für eure Meinungen und kommentare.

