Wann hört besuch auf und fängt tierhaltung an?

Guten Tag,

im haus wohnen 3 parteien, im mietvertrag steht geschrieben daß tierhaltung grundsätzlich untersagt ist.
ein besucherhat selbst 2 hunde und besucht einen mieter im haus ein bis 2 tage die woche.
nun hat der mieter eine abmahnung bekommen mit der begründung daß tierhaltung verboten ist und de vermieterin die hunde net im haus haben möchte.
nun die frage, kann sie es verbieten?
wann hört besuch auf und fängt haltung an?
gruß
stephan

Hallo,

im haus wohnen 3 parteien, im mietvertrag steht geschrieben
daß tierhaltung grundsätzlich untersagt ist.

was heißt grundsätzlich? Wenn allgemein Tierhaltung untersagt ist, dürfte der Passus ohnehin nichtig sein.

Gruß, Niels

ja, die haltung von tieren ist untersagt, wenn aber besuch kommt und derjenige hunde dabei hat, ist der mieter ja noch kein tierhalter.
deshalb ja die frage, wo oder ab wann hört der besuch auf und fängt tierhaltung an?

ja, die haltung von tieren ist untersagt, wenn aber besuch
kommt und derjenige hunde dabei hat, ist der mieter ja noch
kein tierhalter.
deshalb ja die frage, wo oder ab wann hört der besuch auf und
fängt tierhaltung an?

Den selben Schwachsinn musste ich mir auch schon anhören. Hat der Mieter denn die Hunde bei der Gemeinde angemeldet wegen der Hundesteuer? Vermutlich nicht, weil er ja überhaupt keine Hunde hält. Dann würde ich der Vermieterin das mitteilen und sie fragen, ob sie die Behauptung der Hundehaltung und damit die konkludente Behauptung einer Steuerstraftat trotzdem aufrechterhält. Für die meisten Vermieter sollte das reichen.

Gruß
smalbop

Gibt es eine verbindliche Hausordnung in der etwas zu dem Thema steht? Die greift nämlich unabhängig von der „Haltung“ der Hunde.

Ansonsten ist der Mieter klar nicht Hundehalter ABER die Rechtssprechung berücksichtigt durchaus auch die Intention die eine Regelung hat. Und wenn eine vertragliche Regelung besteht, dass keine Hunde im Haus sein sollen, dann kann die auch auf ähnliche Verhältnisse ausgeweitet werden. Und wenn sich defacto Hunde in der Wohnung regelmäßig aufhalten, ist er auch defacto ein „Halter“, selbst wenn ihm die Hunde nicht gehören.

Der Übergang von „Besuch“ zu „Mitbewohner“ ist AFAIK ohnehin ein beliebtes Gerichtsthema und nicht an einer Zahl festzumachen. Aber die Regelmäßigkeit deutet zu Ungunsten des Mieters auf eine Quasi-Haltung hin.

ps: Rein moralisch/menschlich würde ich aber erwarten, dass der Mieter ohne gerichtliche Auseinandersetzung die Einbringung der Hunde unterlässt, wenn es so von Anfang an in den Verträgen gewünscht wurde.

hallo, der vermieterin ist durchaus bekannt daß die hunde nicht dem mieter sondern dem besucher gehören.
nur, für sie is das das gleiche. sie will keine hunde im haus haben und beruft sich auf dem mietvertrag in dem steht, daß hundehaltung nicht erlaubt ist.
steht denn irgendwo geschrieben daß besuch und haltung nicht das gleiche ist? wielange besuche der vermieter zu dulden hat und ab welcher länge des aufenthaltes der vermieter um zustimmung zu fagen ist?

Hallo!

Generell kann der Vermieter den Besuch von Personen mit Hunden nicht untersagen.
AG Aachen, 18. Oktober 1991, Az: 7 C 374/91

Aber: Wenn der Besucher den Hund ständig mitbringt, und der Hund auch über Nacht bleibt, liegt in der Tat Hundehaltung im Sinne des Mietrechts vor.
LG Frankfurt, 12. Januar 1988, Az: 2/11 S 276/87

Gruß
Christian (IANAL)

Hallo

hallo, der vermieterin ist durchaus bekannt daß die hunde
nicht dem mieter sondern dem besucher gehören.
nur, für sie is das das gleiche.

OK, sie lebt halt in ihrer eigenen kleinen Welt.

sie will keine hunde im haus
haben und beruft sich auf dem mietvertrag in dem steht, daß
hundehaltung nicht erlaubt ist.

Der Vertrag wird ja auch erfüllt. Und steht da Hunde- oder _Tier_haltung?

steht denn irgendwo geschrieben daß besuch und haltung nicht
das gleiche ist?

Steht irgendwo geschrieben, dass ein Besucher nicht das gleiche wie ein Untermieter ist? Oder ein Apfel nicht das gleiche wie ein Dachziegel? Nein. Trotzdem sind sie nicht das gleiche.

wielange besuche der vermieter zu dulden hat
und ab welcher länge des aufenthaltes der vermieter um
zustimmung zu fagen ist?

So lange keine Nicht-Verwandten mit oder ohne Zoo einziehen, braucht man garnix zu fragen. Es müssen schon gute Gründe vorliegen (z.B. Hundehaarallergie), um auch am Ausschluß der vorübergehenden Anwesenheit von Hunden ein berechtigtes Interesse zu haben.

Gruß
smalbop

mietvertrag in dem steht, daß
hundehaltung nicht erlaubt ist.

was denn nun? Steht da „Hundehaltung“ oder „Tierhaltung“? Das macht einen riesigen Unterschied! Wie ist denn der genaue Wortlaut des Verbots?

Gruß, Niels