ein Mieter (M) hat zum 01.08. eine neue Wohnung vom Vormieter (VorM) übernommen. Schlüsselübergabe fand statt, mit Renovierungsarbeiten hat M begonnen. All das auf Grundlage einer Mietgarantie (von M und VorM unterschrieben) und der mündlichen Aussage der VorM, dass der Vermieter (VerM) bescheid wisse.
Nun ist der VerM für den neuen M telefonisch nicht erreichbar, es kam also noch nicht zu einem Mietvertragsabschluss. Kann der M nur aufgrund der mündlichen Aussagen mit der Renovierung fortfahren und die Wohnungsübernahme als gesichert annehmen? Und, falls der VerM nachträglich Einspruch erhebt, wer haftet? Der M oder die VorM (die ja die Schlüssel übergeben haben und versichert haben, dass der VerM informiert und einverstanden ist)?
Vielleicht noch zum persönlichen Verhältnis der VorM zum VerM: Angeblich gab es nie Probleme, der VerM pflegt ein sehr lockeres Verhältnis zu den Mietparteien und zur Mietsache.
einen Mietvertrag kann M nur mit VerM abschließen, aber der ist bis dato nicht zustande gekommen.
Falls es deshalb noch schief geht, kommt eine Haftung des VorM gegenüber M für vergebliche Aufwendungen infrage, da M dann faktisch nur als Handwerker eingesetzt wurde. Die erfolgte Schlüsselübergabe könnte dann ggfls. für die erfolgreiche Beweisführung durch M ausschlaggebend sein, auch wenn nichts schriftliches vorliegt.
Aber es bleibt dabei: Mietvertrag nur mit VerM gültig! Renovieren kann man riskieren, aber einziehen nur auf eigene Gefahr.
der Vormieter kann einem Nachmieter überhaupt nichts versprechen, was ein Vermieter dann halten müsste!
Daher ganz dringend: keine Handlungen durchführen die hinterher der Vermieter nicht zu dulden hat.
Ein Vermieter hat das Recht sich seine Mieter selbst auszusuchen. Er muss keinen Nachmieter akzeptieren, den er von seinem aktuellen Mieter kredenzt bekommt, selbst wenn dieser bereits einen Schlüssel hat und die Wohnung renoviert.
Evtl. Schadensersatzansprüche hätte der Renovierer lediglich gegen den Vormieter und auf welcher Basis könnte er diese dann bitte beanspruchen? Gibt es da etwas Schriftliches? Zeugen? Alles nicht so besonders prickelnd.
M.E.: alles einstellen und eine Einigung mit dem VM suchen.
Ich hatte eine vergleichbare Anektdote selbst erlebt, wo mir ein Vormieter eine Wohnung (zum Glück eh nur für Kurzzeit) übergab und behauptete, dass der Vermieter Bescheid wisse.
5 Tage nach dem Umzug stand dann ein wütender Vermieter auf der Matte, der mich entgeistert fragte, wer ich denn sei und dass der Vormieter offenbar auch noch erhebliche Mietschulden hatte.
Da das ganze unter Beteiligung einer Mitwohnzentrale schriftlich nachvollziehbar war, bin ich damals noch mit einem Schrecken davon gekommen.
In deinem Fall würde ich mich aber auch den Vorrednern anschließen und DRINGENST den Vermieter kontaktieren und ansonsten dort weder einziehen noch renovieren.
vielen Dank für die schnellen Antworten. Das beste scheint also zu sein, abzuwarten und nichts weiter in der Wohnung zu machen.
Der VerM wird schriftlich informiert, wenn dann keine Antwort erfolgt und der Einzugstermin sich erheblich verzögert (sollte ja eigentlich schon 01.08. sein), wird eben so lange auch keine Miete gezahlt.
Im Zweifelsfall hat der neue M die Wohnung ja noch nicht übernommen und kann sich kurzfristig woanders umsehen.