Guten Tag,
Künd.weg.Eigenbed.(Kind soll mit im Haus wohnen)
6 Fam.Haus. 4 Parteien(einschl. Vermieter) wohnen üb.20 Jahre, 1 Part. üb.10 Jahre, 1 Part. ca. 5 Jahre (2 Kleinkinder)
Alle Wohn. ca.75qm. Wohn. vom Verm. u. Miet. 10 Jahre
sind ca. 95qm (ausgeb. Boden)
Mieter 10 Jahre wurde gekündigt!!
IST DAS SO IN ORDNUNG???
das war eine sehr unübersichtlich gestellte Frage. Ich versuch mal eine Übersetzung:
in einem Haus in welchem auch der Vermieter wohnt, soll eine Mietpartei, die über 10 Jahre im Haus wohnt, wegen Eigenbedarfs des VM gekündigt werden, weil ein Kind des VM dort einziehen soll. Richtig?
Der Grund ist im Prinzip nach BGB §573 in Ordnung, d.h. ein VM darf seinem Mieter kündigen, wenn er die Wohnung für einen nahen Familienangehörigen benötigt.
Wie bei allen rechtlichen Dingen gibt es hier auch Ausnahmen etc., ob diese hier zutreffen würden, kann aus Mangel an Info nicht gesagt werden.
Die Kündigungsfrist erhöht sich für den VM nach 5 und noch einmal nach 8 Jahren Wohnzeit um jeweils 3 Monate. Summa summarum würde dies eine Frist von 9 Monaten insgesamt für den Mieter bedeuten.
Das Ganze immer vorausgesetzt der VM kriegt eine rechtsgültige Kündigung wegen Eigenbedarf hin.
Hallo,
habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt!
Müsste nicht der Mieter mit kürzerer Mietdauer eher gekündigt werden als der,der länger da wohnt?