Pachtvertrag-Mietvertrag

Hallo,-
kann mir jemand sagen wo der Unterschied zwischen einem Pachtvertrag und einem Mietvetrag ist?

Das Objekt soll gewerblich genutzt werden.

Danke vorab
Clemens

Hallo Clemens,

der Hauptunterschied ist wohl der, dass der Pächter auch ein Anrecht auf die Erträge aus dem Pachtverhältnis hat.

Simples Beispiel: Pächter mietet eine Obstplantage und verwertet selbst das gewonnene Produkt.

Es können allerdings auch ganze Unternehmen verpachtet werden.

(Ist die Frage, ob Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie besser ist, dann würde ich immer Vermietung bevorzugen.)

Gruß!

Horst

Nehmen wir mal an wir wollen ein kleines Stück Land Mieten/Pachten um darauf einen Apfelbaum zu pflanzen und die dadurch gewonnenen Äpfel zu verkaufen.

Wird das Land gemietet bekommt der Mieter das Besitzrecht des Landes. Eigentümer verbleibt der Vermieter. Alles was auf diesem Stück Land wächst verbleibt im Besitz des Vermieters.
Einfach ausgedrückt heisst das: Jeder Apfel der auf dem gemieteten Land wächst, gehört dem Vermieter und darf vom Mieter weder geerntet, gegessen noch verkauft werden.

Der Pachtvertrag ist identisch mit dem Mietvertrag, der unterschied aber ist, das sämtliche Erträge aus diesem Land (wie in diesem Beispiel die Äpfel)Eigentum des Mieters sind und von diesem verkauft werden können.

Der Fachbegriff dafür ist Fruchtgenuß.

Hallo,

heisst das wir können die Kirschen aus dem Garten des gemieteten Hauses nicht ohne Erlaubnis des Vermieters ernten?
heisst das, der Vermieter müsste eigtl. vorbeikommen um die Erträge des Gartens zu ernten, also z. B. den Ertrag an Biomasse (sprich: der Vermieter müsste den Rasen mähen :smiley:)

Danke für eine Aufklärung,

Stefan

Hallo,

Kurzform: weiterernten und genüsslich aufessen.

Es geht um den gewerblichen Aspekt also um die Gewinnerwirtschaftung.

Apotheken und Schankwirtschaften werden zum Beispiel nicht vermietet sondern verpachtet.

Christian

Schade
…es war nämlich so gemeint, dass wir gerne auf die spärlichen Früchte verzichten, wenn dafür auch die Gartenarbeit wegfällt.

Können wir den Vermieter doch noch dazu bringen sich des Gartens anzunehmen indem wir mit Verkauf der Gartenfrüchte und des gemähten Grases (das legale) drohen?

Schön wärs…

Stefan

Danke

Alles verstanden.
Clemens

Hinsichtlich der Pflichten ist ganz egal, ob Miet- oder Pachtvertrag. Es lohnt ein Blick in diesen oder jenen. Da steht drin, ob der Mieter/Pächter den Garten zu pflegen hat, bzw. wenn es nicht drinsteht, gibt es dazu keine Verpflichtung.