WG: Untermieter zieht ohne Bekanntgabe aus

Guten Tag,

folgende Situation: Innerhalb einer 3er Studentenwohngemeinschaft (Hauptmieter + 2 Untermieter), zieht einer der Untermieter ohne Vermieter oder Hauptmieter zu informieren, aus. Da sowohl der Hauptmieter, als auch der andere Untermieter zu jener Zeit im Ausland, bzw. in einer anderen Stadt waren, konnte der betreffende Untermieter ebenso heimlich einen Nachmieter suchen und diesen einziehen lassen. Sowohl Hauptmieter als auch Vermieter wären jederzeit telefonisch, per email, postal etc. erreichbar gewesen und dies war dem Untermieter auch bekannt.

In dem zwischen Hauptmieter und Untermieter geschlossenen Vertrag wurde klar festgelegt, dass es dem Untermieter zwar gestattet ist ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auszuziehen, wenn er einen geeigneten Nachmieter gefunden hat – aber nur nach Absprache sowohl mit dem Hauptmieter als auch dem Vermieter!

Auch hat der betreffende Untermieter sein Zimmer nicht in dem Zustand hinterlassen, in dem er es bei seinem Einzug vorgefunden hatte (Wand rot gestrichen, Löcher, kleinere Schäden), offene Rechnungen nicht beglichen und diverse Gegenstände der anderen Bewohner mitgenommen. Würde man die Kosten für Renovierungsmaßnahmen, offenen Rechnungen, mitgenommenen Gegenständen, etc. addieren, käme man wohl auf einen Betrag zwischen 150 bis 180 €. Neben dem Schaden, hat der Untermieter aber vor allem einer, den anderen Bewohnern vollkommen fremden Person gestattet einzuziehen.

Welche rechtlichen Schritte kann/ darf/ soll der Hauptmieter nun unternehmen, bzw. würden sich diese überhaupt lohnen?

Mit freundlichen Grüßen, Danube

Hallo Danube,

der Hauptmieter kann natürlich seine Unkosten und seinen Schaden in Rechnung stellen. Aber dann sollte es nicht „ungefähr“ heißen, sondern konkret.

Problematischer ist es mit dem Nachmieter. Der hat eigentlich ja gar keinen Vertrag mit dem Hauptmieter und müsste das Feld räumen, wenn es verlangt wird. Aber der kann für die Misere ja wahrscheinlich am wenigsten dafür… Ist also mehr ein moralisches Problem.

Gruß!

Horst

Hi,

folgende Situation: Innerhalb einer 3er
Studentenwohngemeinschaft (Hauptmieter + 2 Untermieter), zieht
einer der Untermieter ohne Vermieter oder Hauptmieter zu
informieren, aus.

Der Auszug ändert nichts an der Vertragslage, wenn keine Kündigung (schriftlich gesetzlich vorgeschrieben) vorliegt, schuldet der flüchtige die weiter laufende Miete, bis der VM eine neue Verwendung der Mietsache eingeht.

Da sowohl der Hauptmieter, als auch der
andere Untermieter zu jener Zeit im Ausland, bzw. in einer
anderen Stadt waren, konnte der betreffende Untermieter ebenso
heimlich einen Nachmieter suchen und diesen einziehen lassen.

Das wäre Verfügung eines Nichtberechtigten:
http://dejure.org/gesetze/BGB/816.html

Sowohl Hauptmieter als auch Vermieter wären jederzeit
telefonisch, per email, postal etc. erreichbar gewesen und
dies war dem Untermieter auch bekannt.

Gut, dahin hätte die Kündigung geschickt werden sollen…
im Streitfall ggf. wäre es besser beweisen zu können.

In dem zwischen Hauptmieter und Untermieter geschlossenen
Vertrag wurde klar festgelegt, dass es dem Untermieter zwar
gestattet ist ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auszuziehen,
wenn er einen geeigneten Nachmieter gefunden hat – aber nur
nach Absprache sowohl mit dem Hauptmieter als auch dem
Vermieter!

Besser wäre auch ein Vertrag mit Zustimmung des VM für einen neuen M zu vereinbaren, weil alleine die Absprache dies nicht zwingend wäre. Eine Absprache kann auch ein saloper Zettel, oder eine beiläufige Sprachmitteilung (SMS) sein…

Vermutlich hat der Flüchtige UM das auch genauso verstanden.
Damit wäre es auch keine Verfügung einen Nichtberechtigten mehr.
Es hängt eben davon ab, was geanu vereinbart wurde und ob es bewiesen werden kann.

Auch hat der betreffende Untermieter sein Zimmer nicht in dem
Zustand hinterlassen, in dem er es bei seinem Einzug
vorgefunden hatte (Wand rot gestrichen, Löcher, kleinere
Schäden),

Hier kommt es auch darauf an was im Unter-MV veeinbart wurde.
Wurde nichts weiter vereinbart wäre dies so iO.

offene Rechnungen nicht beglichen

Alle offene Beträge auflisten und im alten Briefkasten mit Zeugen (schriftlich) zustellen, auch wenn der M flüchtig ist.
Betrag von der Kaution abziehen. Der Rest kann erst wieder geltend gemacht werden, wenn eine Adresse vom Flüchtigen bekannt wäre.

und diverse
Gegenstände der anderen Bewohner mitgenommen.

ärgerlich… s. ebenda

Würde man die
Kosten für Renovierungsmaßnahmen, offenen Rechnungen,
mitgenommenen Gegenständen, etc. addieren, käme man wohl auf
einen Betrag zwischen 150 bis 180 €.

Na, das wäre wohl schön gerechtet. Vermutlich hat der neue M schon die M an den VM gezahlt, obwohl gar kein gültiger MV zustande gekommen ist. WEnn der VM dies so hinnimmt, (zB der VM lieber das Geld in der Hand als …) würde daraus alsbald ein MV nach BGB mit dem neuen M erwachsen. Dies hätte erheblich Nachteile für den VM!

Neben dem Schaden, hat
der Untermieter aber vor allem einer, den anderen Bewohnern
vollkommen fremden Person gestattet einzuziehen.

S. o.
Der VM sollte sich überlegen, ob der VM lieber das schnelle Geld nimmt und den neuen M akzeptiert (schriftlichen Mietvertrag nicht vergessen), mit einer Frist wider ziehen läßt, oder ohne Miete den neuen M wegschickt.

Der neue UMV sollte aber gründlicher überlegt sein…
ggf. mal einen profeionellen MV (zB Haus & Grund) bezahlen und dafür auf der sicheren Seite sein.

Welche rechtlichen Schritte kann/ darf/ soll der Hauptmieter
nun unternehmen, bzw. würden sich diese überhaupt lohnen?

Anzeige des Flüchtigen wegen BGB § 816

Stafanzeige wegen Diebstahl.
Da kein finatzielles Risiko besteht stellt sich die Frage des lohnens erst nach Ergreifung des flüchtigen M.

Der Flüchtige wird wohl in die Fahndung kommen und irgentwann auch mal gefaßt werden. Ob das Diebesgut dort noch auffindbar sein sird…?

Dann geht der Streit erst richtig los, Beweise oder schriftliche Zeugenaussagen für Behauptungen wären für einen Kläger von Vorteil!

Zivile Schritte wären wie erwähnt erst bei Postanschrift des Flüchtigen sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen, Danube

vlg MC

PS: Weile der VM einen sehr unwissenden Eindruck hinterlässt, wäre ein … eines VM-Verbandes, zB Haus & Grund, sehr empfehlenswert. Der Beitrag hat sich schell wieder amortisiert.

Wegen dem Streß für die übrigen Schritte sollte der Aufwand mit dem Nutzen abgewägt werden.