Wohnung verkauft - wer zahlt Sonderumlagen?
Von: , Frage gestellt am Fr, 7. Aug 2009
Hallo,
folgendes Problem: man hat seine ETW zum bspw. 01.08.09 verkauft, und die Übergabe ist bereits zuvor erfolgt.
Gerade in diesem Zeitraum kommt dann das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, in welchem hohe Sonderumlagen beschlossen wurden. Sprich: als diese Entscheidung gefällt wurde war die Wohnung noch rechtlich Eigentum des Verkäufers. Die Sonderumlagen werden aber erst einige Zeit nach dem Verkauf fällig. Wer zahlt diese dann - Verkäufer oder Käufer?
Vielen herzlichen Dank schonmal für eure Hilfe!
folgendes Problem: man hat seine ETW zum bspw. 01.08.09 verkauft, und die Übergabe ist bereits zuvor erfolgt.
Gerade in diesem Zeitraum kommt dann das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, in welchem hohe Sonderumlagen beschlossen wurden. Sprich: als diese Entscheidung gefällt wurde war die Wohnung noch rechtlich Eigentum des Verkäufers. Die Sonderumlagen werden aber erst einige Zeit nach dem Verkauf fällig. Wer zahlt diese dann - Verkäufer oder Käufer?
Vielen herzlichen Dank schonmal für eure Hilfe!
