Erstmal hallo an alle,
es besteht ein Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter. In diesem Fall gelten die Gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten für den Untermieter und ohne angaben von Gründen 6 Monaten für den Hauptmieter.
Wenn nun der Hauptmieter die Wohnung beim Vermieter kündigt, hat doch auch der Untermietvertrag keine Gültigkeit mehr. Im Untermietvertrag steht:
- Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Endet der Hauptmietvertrag,
gleich auch welchen Gründen, endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag. - Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam gekündigt, so
hat der Hauptmieter dem Untermieter unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen. Unterlässt
der Hauptmieter dies, so haftet er für den Schaden, den der Untermieter deswegen erleidet, weil er
von der Beendigung des Untermietverhältnisses verspätet erfährt.
Wenn nun die Wohnung ordentlich gekündigt wird, kann die Frist von 6 Monaten nicht mehr eingehalten werden. Hat der Untermieter nun ein Anrecht auf Schadensersatz gegenüber dem Hauptmieter?
Vielen Dank,
Jenny