Verbleib Untermietvert. bei Kündigung der Wohnung

Erstmal hallo an alle,

es besteht ein Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter. In diesem Fall gelten die Gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten für den Untermieter und ohne angaben von Gründen 6 Monaten für den Hauptmieter.
Wenn nun der Hauptmieter die Wohnung beim Vermieter kündigt, hat doch auch der Untermietvertrag keine Gültigkeit mehr. Im Untermietvertrag steht:

  1. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Endet der Hauptmietvertrag,
    gleich auch welchen Gründen, endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.
  2. Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam gekündigt, so
    hat der Hauptmieter dem Untermieter unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen. Unterlässt
    der Hauptmieter dies, so haftet er für den Schaden, den der Untermieter deswegen erleidet, weil er
    von der Beendigung des Untermietverhältnisses verspätet erfährt.

Wenn nun die Wohnung ordentlich gekündigt wird, kann die Frist von 6 Monaten nicht mehr eingehalten werden. Hat der Untermieter nun ein Anrecht auf Schadensersatz gegenüber dem Hauptmieter?

Vielen Dank,

Jenny

Hat der Hauptmieter dem Untermieter sofort nach Kündigung des Hauptmietvertrages Bescheid gesagt, gibt es keine Möglichkeit auf Schadensersatz.
Schadensersatzansprüche kämen nur für verspätete Information des Untermieters in Frage, was auch nachgewiesen werden müsste.
Sprich: Kündigt er heute, muss er auch heute dem Untermieter Bescheid sagen. Am Besten schriftlich mit Kopie der Kündigung des Hauptmietvertrages.

Selbst wenn die Kündigung vom Untermieter nicht rechtzeitig gelesen wird bestehen nicht unbedingt Schadensersatzansprüche, da eine Information stattgefunden hat.

Das Untermietverhältnis wurde zum selben Zeitpunkt wie auch die Wohnung gekündigt.
Fraglich ist nun ob die Kündigung des Untermietverhältnisses unbedingt begründet hätte werden müssen.
Die Kündigung des Untermietverhältnisses wurde nicht begründet.
In der Zwischenzeit wurde die Kündigung des Hauptmietvertrages dem Untermieter mitgeteilt.

Vielen Dank!

Eine Begründung der Kündigung ist für einen Untermietvertrag nicht erfoderlich.