Hallo liebe Mitnutzer.
Nehmen wir mal an jemand lebt in einem gekündigtem Mietverhältnis. Die Tierhaltung ist vom Vermieter nicht erwünscht. Welche Konsequenzen können auf den Mieter zukommen?
gruß fabsu9999
Hallo liebe Mitnutzer.
Nehmen wir mal an jemand lebt in einem gekündigtem Mietverhältnis. Die Tierhaltung ist vom Vermieter nicht erwünscht. Welche Konsequenzen können auf den Mieter zukommen?
gruß fabsu9999
Hallo liebe Mitnutzer.
Hallo,
Nehmen wir mal an jemand lebt in einem gekündigtem
Mietverhältnis. Die Tierhaltung ist vom Vermieter nicht
erwünscht. Welche Konsequenzen können auf den Mieter zukommen?
Abmahnung mit Fristsetzung zur Besserung. Danach die fristlose.
gruß fabsu9999
Grüße
und eine Unterlassungsklage
und eine Unterlassungsklage
„nicht erwünschte Hundehaltung des Vermieters“ sagt noch gar nichts über vertragliche Vereinbarungen aus. Ich wäre hier vorsichtig, bevor die Euronen sinnlos verpulvert werden.
Gruß
Der Franke
Daher auch die Frage, was den Mieter erwarten „könnte“.
* (owT)
Daher auch die Frage, was den Mieter erwarten „könnte“.