Erstmal Dank für die Mühe!!!
Also es ist so, dass der Mieter mit dem Vermieter gesprochen
hat.
gut
Bereits vor 2 Wochen hat der Vermieter zugesagt, zusätzliche
Kosten zu übernehmn.
auch gut, besser wäre eine Zusage nur für die zulässigen Kosten zu übernehmen
Das ist für ihn selbstverständlich.
Hmm, es gab wohl trotzdem Missverständnisse.
Jetzt vor 2 Tagen dann das Schreiben mit der Abmahnung.
Dadurch begründet, dass ds rechtlich für den Vermieter
notwendig ist.
Eine Abmahnung ist meist vor Kündigung notwendig.
DasMievehältnis ist zum 31.10.2009 gekündigt vom Vermieter
aus.
Sofern der VM denn eine Begründung hat, die eine rechtliche Prüfung standhält.
Einer Abmahnung oder Kündigung kann widersprochen werden.
Es geht also lediglic um de Zeit vom 20 Juli bis 30.09.2009.
Vielleicht könnte der M sich mit dem VM daruf einigen.
Wie gesagt, das asser wird auf die Personen im haus umgelegt,
das sind normal
Wenn dies so im MV vereinbart wurde, ja.
Personen und jetzt vorübergehend 6 Personen.
Aber der orwurf, dass statt 700 Litern am Tag 1300 iter am Tag
verbarucht wern ist
absurd.
Absurd wäre eine einseitige Ansicht.
Es kömmt auf den Verteilerschlüssel an. ZB pro Kopf aufgeteilt, oder Verbrauchsmessung für jede Wohneinheit einzelnd.
Der vermieter sagte zu mir, dass Nachbrn beobachtet haben, wie
die zusätzliche Person
mit einem Waschkorb voller Wäsche das Haus betrat, daraus
folgerte man, dass hierschmutzige Wäsche gebracht wurde.
In Wirklic keit hat der ‚Besuch‘ die schmutzige Wäsche vom
Mieter bei sich gewaschen und in die Wohnung des Mieters
zurückgebracht.
Diese Nickeligkeiten deuten auf eine zunehmende Belastung des Mietverhältisses.
Wer glaubt da dem anderen schon etwas…
Es ist schon etwas spaßig, wenn es nicht so ernst wäre.
Wohl für beide Seiten.
Ich glaube, es ist abernicht möglich für das gesamte Jahr die
Nebenkosten auf zwei, stattauf eine Person zu bererchnen.
Ja, nur für die tatsächliche Zeit, sofern pro Personenmonaten abgerechnet würde.
Darf
der Vermiter das nur auf Grund des Schreibens?
s.o.
Muss der Mieter eigentlich uf das SChreiben antworten, oder
nicht Antworten gleichzusetzen mit akzeptieren?
Wer nie widerspricht, verpaßt ggf. Einpruchtsfristen.
Bei einer Nichtreaktion könnte ein Räumungsklage anstehen, die meist etwas kostet, Geld, Zeit, Nerven und ein ungewisses Ende.
Eine vorherige Kompromisseinigung wäre auch bei guten Aussichten auf Erfolg oft die bessere Wahl.
OK, soviel zum Wasser.
Die Abmahnung sagt ja klar, dass der Mieter es unterlassen
soll mit 2 Personen dort zu wohnen.
Dann wäre sie in der BRD wohl ohne rechtlichen Hintergrund und damit ungültig.
Und was für Konsequenzen entstehen für mich daraus
Wie kann/muss der Miter darauf reagieren?
s. o.
Nochmal Danke!
vlg MC