Abmahnung vom Vermieter, was tun?

Hallo,

es besteht in einer 60m² Wohnung ein Metverhältnis.
Im Vertrag steht für einen Person. Seit 30 hat der Mieter
einen Partner gefunden. Ca. 24 Nächte werden gemeinsam in der Wohnung verbracht. Der Rest beim anderen Partner.

Jetzt kommt ein Schreiben vom Vermieter, der mit im 3 Parteien Haus wohnt.
Im gesamten Haus wohnen 3 Erwachsene und 1 Kind.
Eine Abmahnung, dass das das sofort zu untrlassen ist.
Außerdem soll Wasser, Abwasser und Müll für eine zusätzliche Person zahlen.

Weiterhin schaut der Vermieter jeden Tag auf den gemeinsamen Wasserzähler und hat fstgestellt, dass jetzt 1.300 Liter Wasser verbraht werden stat wie vorher 700 Liter.
Also die zusätzliche Person braucht am Tag 600 Liter zusätzlich Wasser.
Fast soviel wie der Rest des Hauses gemeinsam.
Zufällig ist esja seit 4 Wochen schön warm und der Garten wird ja auch bewässert…

Was kann man a. gegen die Unterlassung tun?
ab wann wohnt eine Person zusätzlich dort, bzw. ist diesr Sachverhalt gegeben? Übrigens tagsüber ist weder Mieter noch Partner zu Hause.

Was kann man b. gegen die Forderund des zusätzlichn Wasserverbrauchs tun? Der ist völlig ungerechtfertigt…?

Danke für Rat!

Hallo,

Zum einen kann der VM keinen Besuch verbieten… selbst bis zu 30 Tage dürften kein Problem darstellen, weil im üblichen Rahmen. Den Einzelfall wird im Ernstfall ein Richter beurteilen.

Wie würde denn der Wasserverbrauch abgerechnet? Einge Wasseruhren in der Wohnung oder pro Kopf?

In jedem Fall stellt sich die Frage ob die Gartenbewässerung überhaupt so umgelegt werden kann…

Eine Abmahnung ist ja im engeren Sinne eine dringliche Aufforderung an den anderen Vertragspartner den gemeinsamen Vertrag einzuhalten. Meist soll die Abmahnung dazu dienen, bei der Kündigung oder fristlosen Kündigung vor Gericht bessere Karten zu haben. Die Rechtsprechung ist bisherr davon ausgegangen, das ein Lebenspartner immer problemlos in den Mietvertrag mit aufgenommen werden kan bzw. dass der Hauptmieter seinen nunmher Lebenspartner in seine Wohnung aufnehmen darf.
Ich kenne es so, dass die Betriebskosten ohnehin auf den Mieter umgelegt werden.

nu isses aber so, dass der Lebenspartner dort lediglich Besucher ist…

Erstmal Dank für die Mühe!!!

Also es ist so, dass der Mieter mit dem Vermieter gesprochen hat.
Bereits vor 2 Wochen hat der Vermieter zugesagt, zusätzliche Kosten zu übernehmn.
Das ist für ihn selbstverständlich.
Jetzt vor 2 Tagen dann das Schreiben mit der Abmahnung.
Dadurch begründet, dass ds rechtlich für den Vermieter notwendig ist.
DasMievehältnis ist zum 31.10.2009 gekündigt vom Vermieter aus.
Es geht also lediglic um de Zeit vom 20 Juli bis 30.09.2009.
Wie gesagt, das asser wird auf die Personen im haus umgelegt, das sind normal
Personen und jetzt vorübergehend 6 Personen.
Aber der orwurf, dass statt 700 Litern am Tag 1300 iter am Tag verbarucht wern ist
absurd.
Der vermieter sagte zu mir, dass Nachbrn beobachtet haben, wie die zusätzliche Person
mit einem Waschkorb voller Wäsche das Haus betrat, daraus folgerte man, dass hierschmutzige Wäsche gebracht wurde.
In Wirklic keit hat der ‚Besuch‘ die schmutzige Wäsche vom Mieter bei sich gewaschen und in die Wohnung des Mieters zurückgebracht.
Es ist schon etwas spaßig, wenn es nicht so ernst wäre.
Ich glaube, es ist abernicht möglich für das gesamte Jahr die Nebenkosten auf zwei, stattauf eine Person zu bererchnen. Darf der Vermiter das nur auf Grund des Schreibens?
Muss der Mieter eigentlich uf das SChreiben antworten, oder nicht Antworten gleichzusetzen mit akzeptieren?

OK, soviel zum Wasser.

Die Abmahnung sagt ja klar, dass der Mieter es unterlassen soll mit 2 Personen dort zu wohnen.
Und was für Konsequenzen entstehen für mich daraus
Wie kann/muss der Miter darauf reagieren?
Nochmal Danke!

ganz kurz
hallo sebastian

der vermieter darf weder den besuch noch einen einzug in die wohnung verbieten. es findet keine überbelegung statt. 60m² sind fr zwei personen völlig ausreichend.

die dadurch entstehenden mehrkosten darf er weitergeben.

vielleicht ist es ja auch nur für ihn ein problem dass er auch ein mann ist. musste drüberstehen!

sabine

danke!

das problem, in dem schreiben steht, dass die nebenkosten für zwei personen zu entrichten sind. aber dieser zustand dauert nur insgesamt 2 monate an und nicht länger.
muss ich widersprechen?
oder verpflichtet das anschreiben jetzt?

was kann passieren, wenn gegen den willen des vermieters jetzt 2 personen dort wohnen?

danke!
sebastian

genau so wurde es vom vermieter bestätigt, er will eine handhabe vor gericht haben.
aber was kann dem mieter dann passieren, wenn der vermieter di zweite person nicht in den vertrag aufnehmen will?

danke und grüße
sebastian

Erstmal Dank für die Mühe!!!

Also es ist so, dass der Mieter mit dem Vermieter gesprochen
hat.

gut

Bereits vor 2 Wochen hat der Vermieter zugesagt, zusätzliche
Kosten zu übernehmn.

auch gut, besser wäre eine Zusage nur für die zulässigen Kosten zu übernehmen

Das ist für ihn selbstverständlich.

Hmm, es gab wohl trotzdem Missverständnisse.

Jetzt vor 2 Tagen dann das Schreiben mit der Abmahnung.
Dadurch begründet, dass ds rechtlich für den Vermieter
notwendig ist.

Eine Abmahnung ist meist vor Kündigung notwendig.

DasMievehältnis ist zum 31.10.2009 gekündigt vom Vermieter
aus.

Sofern der VM denn eine Begründung hat, die eine rechtliche Prüfung standhält.
Einer Abmahnung oder Kündigung kann widersprochen werden.

Es geht also lediglic um de Zeit vom 20 Juli bis 30.09.2009.

Vielleicht könnte der M sich mit dem VM daruf einigen.

Wie gesagt, das asser wird auf die Personen im haus umgelegt,
das sind normal

Wenn dies so im MV vereinbart wurde, ja.

Personen und jetzt vorübergehend 6 Personen.
Aber der orwurf, dass statt 700 Litern am Tag 1300 iter am Tag
verbarucht wern ist
absurd.

Absurd wäre eine einseitige Ansicht.
Es kömmt auf den Verteilerschlüssel an. ZB pro Kopf aufgeteilt, oder Verbrauchsmessung für jede Wohneinheit einzelnd.

Der vermieter sagte zu mir, dass Nachbrn beobachtet haben, wie
die zusätzliche Person
mit einem Waschkorb voller Wäsche das Haus betrat, daraus
folgerte man, dass hierschmutzige Wäsche gebracht wurde.
In Wirklic keit hat der ‚Besuch‘ die schmutzige Wäsche vom
Mieter bei sich gewaschen und in die Wohnung des Mieters
zurückgebracht.

Diese Nickeligkeiten deuten auf eine zunehmende Belastung des Mietverhältisses.
Wer glaubt da dem anderen schon etwas…

Es ist schon etwas spaßig, wenn es nicht so ernst wäre.

Wohl für beide Seiten.

Ich glaube, es ist abernicht möglich für das gesamte Jahr die
Nebenkosten auf zwei, stattauf eine Person zu bererchnen.

Ja, nur für die tatsächliche Zeit, sofern pro Personenmonaten abgerechnet würde.

Darf
der Vermiter das nur auf Grund des Schreibens?

s.o.

Muss der Mieter eigentlich uf das SChreiben antworten, oder
nicht Antworten gleichzusetzen mit akzeptieren?

Wer nie widerspricht, verpaßt ggf. Einpruchtsfristen.

Bei einer Nichtreaktion könnte ein Räumungsklage anstehen, die meist etwas kostet, Geld, Zeit, Nerven und ein ungewisses Ende.
Eine vorherige Kompromisseinigung wäre auch bei guten Aussichten auf Erfolg oft die bessere Wahl.

OK, soviel zum Wasser.

Die Abmahnung sagt ja klar, dass der Mieter es unterlassen
soll mit 2 Personen dort zu wohnen.

Dann wäre sie in der BRD wohl ohne rechtlichen Hintergrund und damit ungültig.

Und was für Konsequenzen entstehen für mich daraus
Wie kann/muss der Miter darauf reagieren?

s. o.

Nochmal Danke!

vlg MC

sagen wir mal so

danke!

gern geschehen

das problem, in dem schreiben steht, dass die nebenkosten für
zwei personen zu entrichten sind. aber dieser zustand dauert
nur insgesamt 2 monate an und nicht länger.
muss ich widersprechen?

wie gesagt, meine meinung ist, dass das gesetz hier vol auf deiner seite ist.
ich denke in eine andere richtung. biedere hausbewohner, kleine mieteinheit. und auf einmal ein schwules pärchen im haus. wenn das der auslöser der aktion ist, dannn hilft nur eins:

entweder ihr beiden schafft es, euch beim vermieter und mietern so beliebt wie nötig zu machen, oder ihr sucht euch eine gemeinsame unterkunft, respektive du suchst dir in ruhe was neues. sonst ist nie ruhe.

sabine

oder verpflichtet das anschreiben jetzt?

was kann passieren, wenn gegen den willen des vermieters jetzt
2 personen dort wohnen?

danke!
sebastian

ich glaube, hier spielt dir deine phantasie einen streich :smile:

Danke!!!

Der Mieter hat vor das Mietverhältnis ordnungsgemäß auf die zweite Person zu erweitern.

Muss der Mieter widersprechen, da in der Abmahnung stand, dass der Vermieter für 2 Personen Nebenkosten abrechnen wird?

Oder ist diese Aussage haltlos?

Grüße
Sebastian

Danke!!!

Der Mieter hat vor das Mietverhältnis ordnungsgemäß auf die
zweite Person zu erweitern.

Einfach so den MV erweitern geht nicht. Der HM kann aber UM aufnehmen, sofern ein Teil der Wohnung beim HM verbleibt.
Aufnahme ohne UM-Vertrag wäre auch iO.
Ein Plficht einen weiteren HM aufzunehmen besteht für den VM nicht.

btw:
Der HM haftet für den UM beim VM für alles.

Muss der Mieter widersprechen, da in der Abmahnung stand, dass
der Vermieter für 2 Personen Nebenkosten abrechnen wird?

Wenn ein weitere Person in der Wohnung über ca. einen Monat (die Rechtauslegung ist sich wohl noch nicht ganz einig) verbleibt, wäre dies zu beim VM zu melden. Wenn es nur Besuch mit Aufenthalt über Wochen mit Unterbrechungen wäre, sollte dies auch so schriftlich mitgeteilt werden. Der VM sollte dann keine weitere Person berücksichtigen (Bei Personenmonatenabrech.)

Oder ist diese Aussage haltlos?

Das kann erst die letzte Instanz entscheiden. Deshalb lieber vorher sich einigen, zB Kompromiss.

vlg MC