Mietkaution bei Vermieterwechsel

Ein Miethaus wurde verkauft. Der alte Vermieter teilt mit dass die Mieter die Kaution entweder zurück fordern können oder aber er selbst, einfachhalber, direkt dem neuen Vermieter die Kaution übergibt.
Kann der Mieter, im Falle das er sich die Kaution zurückzahlen läßt, die angelaufenen Zinsen aus 20 Jahren Mietverhältnis einbehalten oder muß er sie dem neuen Vermieter zahlen?

Hallo Ahnungslose,

die Zinsen gehören dem Mieter und nicht dem Vermieter! Selbstverständlich behält er sie also.
Dies ist übrigens eine sehr günstige Konstellation, denn meist haben Mieter bei Vermieterwechsel oft das Problem, dass angeblich keiner mehr was von einer Kaution weiß und der Mieter dies belegen muss.

Hier kann sich der Mieter eindeutig seine Kaution auszahlen lassen - samt Zinsen - und muss - sofern überhaupt gefordert - dem neuen Vermieter die Kaution erneut zahlen. Aber damit ist alles im Reinen.

Gruß!

Horst

Hallo Ahnungslose,

Moin,

die Zinsen gehören dem Mieter und nicht dem Vermieter!
Selbstverständlich behält er sie also.

NICHT http://bundesrecht.juris.de/bgb/__551.html hier Abs.3, 4.Satz ‚Sie erhöhen die Sicherheit‘

Dies ist übrigens eine sehr günstige Konstellation, denn meist
haben Mieter bei Vermieterwechsel oft das Problem, dass
angeblich keiner mehr was von einer Kaution weiß und der
Mieter dies belegen muss.

Auch hier weiß das Gesetz etwas: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__566a.html. Abgesehen davon muss ich die Zahlung der Kaution immer belegen können.

Hier kann sich der Mieter eindeutig seine Kaution auszahlen
lassen - samt Zinsen - und muss - sofern überhaupt gefordert -
dem neuen Vermieter die Kaution erneut zahlen. Aber damit ist
alles im Reinen.

Kaution durch den alten Vermieter auszahlen, wer kommt auf so abstruse Ideen? Für den alten VM ein Riesen Aufwand, für den Erwerber ein riesen Sicherheitsmanko, für den M ein riesen hin und her mit dem Potential sich zu verkrachen.

Gruß!

auch

Horst

vnA

Zwar erhöhen die Zinsen die Sicherheit, aber da die Kaution schließlich vom Mieter erbracht wurde, stehen im Falle der Auszahlung die Zinsen dem Mieter zu.

Allerdings geht bei einem Vermieterwechsel die Kaution idR direkt vom alten auf den neuen VM über. Dann natürlich einschließlich der Zinsen.

Sollte die Kaution tatsächlich ausgezahlt werden, kann der Mieter die Zinsen einsacken und nur den ursprünglichen Kautionsbetrag an den neuen VM leisten.
Ein gutes Geschäft für den Mieter, ein schlechtes für den neuen VM.

Moin,
bin ich anderer Meinung:
§ 566 BGB Kauf bricht nicht Miete.
§ 551 BGB Zinsen erhöhen die Sicherheit.

Also ist zum Zeitpunkt x des Verkaufes die dem VM / Käufer vertragsmäßig zustehende Sicherheit: Kautionszahlung + aufgelaufene Zinsen.

Der Einbehalt der Zinsen aus der Kaution wäre somit nicht vertragsgemäß.

vnA