Neuer Vermieter nach zwangsverwaltung!

wollt mal wissen ob ein neuer vermieter nochmal kaution vordern kann??nachdem er eine wohnung gekauft hat die zwangsverwaltet war und der neue vermieter wohl keine kaution bekommen hat da der damalige makler das geld verpulvert hatte!!??
das amt hat damals schon die kaution übernommen,nur werden sie es nochmal machen???

auch hallo!

nö! da die kaution regelmäßig objektbezogen ist, hat der er die wohnung mitsamt der verbindlichkeit „bei auszug zurückzuzahlende kaution“ übernommen und muss diese dann zum gegebenen zeitpunkt zurück bezahlen (selbst wenn er sie selbst nicht bekommen hat.)

das ergibt sich aus dem grundsatz „kauf bricht nicht miete“

etwas anderes könnte gelten, wenn der mieter es war, der den makler beauftragt hat, die kaution weiterzuleiten.

lg dev