Neue Wohnung – schräge Geschichte!

Hallo,

heute möchte ich eine sehr verworrene Geschichte über die neue Wohnung von AA erzählen. Inzwischen hat sich die Vorfreude von AA jedoch in Ärger verwandelt und AA hat eigentlich gar keine Lust mehr dort einzuziehen:

Inserat:
78 qm Wohnung, Einzelgarage, Keller, Gäste-WC, eigener Garten, EUR 750+NK, ab 1.09., direkt vom Vermieter.

Juchhu, gleich teuer wie die jetzige Wohnung, zwar ein bisschen weiter „ausserhalb“ aber immer noch im S-Bahn Bereich. AA hat seit Februar 2 Katzen, also passt das sowieso besser. Es gibt viele Interessenten, lt. Vermieter. Die Wohnung ist sehr schön, daher ist das sehr gut möglich.

a) Bei der Besichtigung sagt die momentane Mieterin, dass sie eine „Vorentscheidung“ treffen darf, nur derjenige, der die Küche ablöst, kommt in die engere Auswahl. Preis: EUR 3800 – wow, ganz schön teuer. AA fragt nach dem Neupreis, der Marke und Kaufdatum: die Küche ist 10 Jahre alt und hatte damals mit Geräten bei Ikea DM 8000 gekostet. AA glaubt zuerst an einen Scherz, aber dem ist nicht so. Also sagt AA zunächst ja und fragt beim Vermieter nach, ob das wirklich so sein kann. Der meint, das gehe ihn nicht an und man solle sich irgendwie einig werden. Nach langem Handeln „einigt“ man sich auf EUR 1000 ohne die Geräte, wobei „einigen“ extra betont werden soll, denn AA fühlt sich nach wie vor genötigt und hätte gerne die eigene Küche (Nolte) mitgenommen. Die darf AA übrigens für einen Schleuderpreis in seiner alten Wohnung lassen, Neupreis DM 16.000, 10 Jahre alt, ohne E-Geräte für EUR 200 Ablöse

b) Im Kinder- und Schlafzimmer liegt ein Teppichboden, 10 Jahre alt und fleckig. AA fragt, ob da ein neuer Boden verlegt wird und ob er ev. Laminat auswählen darf. Ist halt einfach hygenischer. Der Vermieter meint, der momentane Mieter hätte den Teppich reingelegt und was AA damit macht, wäre ihm egal. Auf die Frage, ob der verklebt wäre oder nicht, wusste zunächst keiner Bescheid, weder Vermieter noch momentaner Mieter. Gestern hat sich nun bestätigt, dass er verklebt wurde und AA sagte dem momentanen Mieter, dass er den Teppich entfernen soll, damit AA dann Laminat reinlegen kann. Der momentane Mieter meint, das wäre nicht sein Bier, denn schliesslich hätte er damals auch den alten Boden entsorgen müssen.

c) In dem neuen Mietervertrag steht: besenreine Übergabe bei Auszug, Schönheitsreparaturen alle 3/5/7 Jahre. Der momentane Mieter ruft an und fragt AA (? Warum nich denVermieter???) ob er renovieren muss. AA sagt, dass in seinem Mietvertrag besenreine Übergabe drinsteht, wenn das bei ihm auch so ist, dann geht er davon aus, dass er (also AA) renovieren muss. Als AA gestern dort war, waren überall Löcher in der Wand und es sah nicht sehr gut aus. Abends hat dann AA nochmal seinen Mietvertrag durchgelesen. Da steht, dass er sich bei Auszug anteilig an den Schönheitsreparaturen beteiligen muss – also 20 % nach 1 Jahr, 40% nach 2 Jahren, etc –das würde bedeuten, AA renoviert komplett anfänglich und müsste bei einem ev. Auszug nach z,B. 1 Jahr trotzdem die Kosten einer erneuten Renovierung mit 20% zusteueren. Also ruft AA den Vermieter an und frage nach. Antwort „So genau kenne ich mich da nicht aus, machen Sie das mit dem momentanen Mieter aus, die haben glaube ich vor 4 Jahren renoviert. Also ruft AA bei dem an und verlangt eine Beteiligung an den Malerkosten. Antwort von den momentanen Mietern: Nein, wir sind nicht dazu verpflichtet, schliesslich haben Sie ja gesagt, sie übernehmen die Schönheitsreparaturen“

d) AA hat inzwischen den Grundriss der Wohnung bekommen, statt 78 qm Wohnfläche sind es 70 qm, der Rest ist Terrasse, die zur Hälfte mitgerechnet wurde!!!

e) Lt. Anzeige kostet die Wohnung EUR 750 + 100 NK, wobei die Heizkosten-Vorauszahlung hier schon drin sind, die Kabelgebühr für TV jedoch nicht??? Die wird extra abgerechnet

f) Und zum Schluss das Beste: Bei Unterzeichnung des Mietvertrages wurde AA vom Vermieter gesagt, dass er ganz vergessen hätte, dass während dem letzten Mietverhältnis eine Mieterhöhung stattgefunden hatte. D.h. es würde die „alte“ Miete in der Zeitungsannonce stehen, aber man könne jetzt schlecht mehr verlangen. AA wundert sich nur, sieht dann aber im Mietvertrag, dass die Garage mit EUR 50 / Monat ausgewiesen wird. Hätte das denn nicht in der Zeitungsannonce stehen müssen? AA kommt sich ziemlich verschaukel vor und nimmt starkt an, die EUR 50 sind die „vergessene“ Mieterhöhung, getarnt als Garagenmiete.

So, am 1.09. soll AA nun einziehen, am kommenden Montag, den 31.08. ist Übergabe und gleichzeitig Wohungsabnahme mit dem momentanen Mieter. AA ist gespannt, wann den eventuell festgestellte Mängel beseitigt werden sollen?

Wie soll sich AA den verhalten? Ohne Stress zu machen geht da sowieso nix. Ist leider sehr unangenehm und absolut kein guter Anfang, aber was kann man sonst machen??

Hi,

Sorry, ich bin da wirklich kein Fachmann.
Aber in so einem Fall sollte AA die Übergabe auf jeden Fall mit Zeugen machen und eine Kamera dabei haben um alle Schäden zu dokumentieren. Nicht dass die später mal AA untergeschoben werden könnten.

Grüsse
M.

Hallo!

d) AA hat inzwischen den Grundriss der Wohnung bekommen, statt
78 qm Wohnfläche sind es 70 qm, der Rest ist Terrasse, die zur
Hälfte mitgerechnet wurde!!!

Auch vier Ausrufezeichen ändern nichts daran, daß das allgemein so üblich ist und auch von höchsten Gerichten als korrekt bestätigt wuirde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnfl%C3%A4che
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuerrecht/bgh…

Gruß,
Max