Mietminderung weil Nachbar Grillt?

Hallo,

können Leute die neben Nachbarn wohnen welche fast täglich (aller 2-3 Tage) auf dem Balkon mit einen Holzkohle Grill grillen in Mietminderrung gehen?
Auch wenn die Leute schon sich 2 mal beim Vermieter beschwert haben, aber keiner Besserung erfolgte.
Im Mietvertrag ist ein Grillen mit offenen Feuer (Holzkohle Grill) untersagt. Ebenso zieht bei den Leuten der ganze Geruch in die Wohnung vom Grillen der Nachbarn.
Es war auch schon einmal ein Großeinsatz der Feuerwehr da, weil andere Nachbarn diese gerufen hatten, da Flammen über den Balkon schlugen (Spiritus) wurde verwendet.
Die Leute haben nun halt verständlicherweise Angst das irgendwann mal das ganze Haus abbrennt.
Was können die Leute da nun noch machen? Vermieter macht bisher nichts :frowning: (Auch nach einer Sammelbeschwerde, mehrerer Nachbarn) und persönliche Gespräche führten auch bisher zu nichts.
Ist eine Mietminderung möglich wenn ja wie hoch?

Danke

Man muss das Grillen in einem gewissen Maß dulden.
Wie weit das zumutbar ist kann nur ein Gericht im Einzelfall entscheiden. Dieses entscheidet dann evtl. auch als Konsequenz über eine evtl. Mieminderung.

Grüße

Wie oft grillen gedultet werden muss, ist wohl Städteabhängig. Gerade las ich davon, dass es in Bonn einmal monatlich gedultet werden muss und dass auch dies 48 Stunden vorher angekündigt werden müsse.

Ich gehe davon aus, dass in der beschriebenen Situation eine Mietminderung von 10 % angemessen ist. Ich würde sie ankündigen und dann auch durchziehen. Einige Vermieter tun halt erst etwas, wenn es sich finanziell auswirkt.

Hallo,

Ich gehe davon aus, dass in der beschriebenen Situation eine
Mietminderung von 10 % angemessen ist. Ich würde sie
ankündigen und dann auch durchziehen. Einige Vermieter tun
halt erst etwas, wenn es sich finanziell auswirkt.

Das für das Fehlverhalten einzelner Mieter der Vermieter verantwortlich gemacht werden kann, halte ich doch für sehr fragwürdig. Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?

Gruß

Joschi

Ja aber selbstverständlich! Wer sonst? Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Mieter die gemietete Sache wie vertraglich vereinbart nutzen können. Wird die Wohnqualität durch Nachbarn gemindert, hat der Vermieter für Abhilfe zu sorgen. Alles andere wäre ja wohl noch schöner…

Es steht einem Mieter beispielsweise auch eine Mietminderung zu, wenn von dem Nachbargrundstück eine Lärmbeeinträchtigung kommt.

Gerichtsurteile gibt es hier unmengen für. Google wird da weiterhelfen.

Hallo,

habe gegoogelt und Du hast Recht, der Vermieter hat für Abstellung des Mangels zu sorgen, selbst wenn er den Mangel nicht selbst zu verantworten hat.

Gruß

Joschi