Hallo!
Angenommen, jemand zieht neu in ein Mietshaus mit mehreren Parteien. Im Mietvertrag steht geschrieben, dass auf dem Balkon nicht gegrillt werden darf, auch nicht mit Elektrogrill.
Bei älteren Mietparteien im Haus steht das nicht im Mietvertrag, es wurde auch keine Ergänzung seitens des Vermieters gemacht. Nun würde also der in der 1.Etage wohnende „ältere“ Mieter allwochenendlich munter auf seinem Balkon grillen (z.B. mit einem Elektrogrill, der keinen Rauch verursacht, aber den unheimlich ansteckenden Geruch lecker eingelegten Fleisches verbreitet), während der neue Mieter in der 2.Etage von Luft und dem Geruch des Bratens leben muss.
Ist es rechtens, dass es innerhalb eines Hauses unterschiedliche Bedingungen im Mietvertrag geben darf, wenn diese Bedingungen das Leben aller betreffen? Man könnte ja bspw. auch bei einem hineinschreiben, er müssen Hausordnung machen, und bei dem anderen schreibt man das nicht.
Ein schönes Wochenende wünscht
Sonne 