Guten Tag,
ein Mieter ist über Nacht aus seiner Wohnung auszogen. Die Möbel und viel Unrat stehen jedoch noch in der Wohnung.
Das ist nun schon über zwei Jahre her. Das Türschloss wurde zwischenzeitlich ausgetauscht. Der Mieter wurde nie wieder im Haus gesehen. Eine Anfrage bei der Stadt über den neuen Wohnsitz blieb erfolglos.
Kann man nun Wohnung beräumen lassen und den Unrat entsorgen, damit man die Wohnung wieder vermieten kann???
Nachfrage
Hallo!
Hätte der verschwundene Mieter die zwei Jahre über Miete bezahlt?
Und eine andere ‚dumme‘ Frage: Sind die persönlichen Gegenstände des Mieters auch ‚in dem Müll‘ oder nur Dinge, die er offenbar nicht mehr brauchte. Wer war denn wann und warum überhaupt in der Wohnung und hat das festgestellt?
Viele Grüße,
Swantje,
Hallo,
der Mieter hat natürlich keine Miete gezahlt, vor seinem Auszug nicht und hinterher auch nicht mehr… Alle persönlichen Gegenstände hat der Mieter mitgenommen…
Nachdem irgendwann der Briefkasten überfüllt war, die Briefe vor der Wohnung liegen blieben und die Nachfrage beim Einwohnermeldeamt mit „unbekannt verzogen“ zurückkam, wurde die Wohnung geöffnet und ein neues Schloss eingesetzt.
Viele Grüße und danke für eine Antwort!
Hallo,
der Mieter hat natürlich keine Miete gezahlt, vor seinem
Auszug nicht und hinterher auch nicht mehr…
hat man denn dem Mieter (außer)ordentlich den Mietvertrag gekündigt?
Wenn nicht könnte man ja auch annehmen das Mietverhältnis existiert noch und der Mieter möchte halt zur Zeit die Wohnung nur nicht nutzen.
Alle
persönlichen Gegenstände hat der Mieter mitgenommen…
Nachdem irgendwann der Briefkasten überfüllt war, die Briefe
vor der Wohnung liegen blieben und die Nachfrage beim
Einwohnermeldeamt mit „unbekannt verzogen“ zurückkam, wurde
die Wohnung geöffnet und ein neues Schloss eingesetzt.
Wer hat denn die Wohnung geöffnet? Hoffentlich nicht der Vermieter, es sei denn er hatte einen triftigen Grund, zum Beispiel glaubte Hilfeschreie seines Mieters aus der Wohnung gehört zu haben und wollte nur helfen. Dabei wurde dann leider das Schloss zerstört und mußte durch ein neues ersetzt werden um die Wohnung nicht offen stehen zu lassen.
Naja, der Gerichtsvollzieher kann nach einer Räumungsklage die Wohnung öffnen (öffnen lassen) und dann leerräumen (lassen). Er kann dann auch sagen was entsorgt werden kann und was eingelagert werden muß. Für die Kosten darf der Vermieter in Vorleistung treten und sie dann dem ehemaligen Mieter in Rechnung stellen.
Gruß
Joschi