Guten Tag,
X sind vor Jahren in eine Mietwohnung ohne Fußboden eingezogen. Es wurde vereinbart keine Kaution zu zahlen, sondern anstatt dessen einen Fußboden verlegen zu lassen. Nach Auszug wurde X jetzt vereinbarungsgemäß der damalige Anschaffungspreis für den Fußboden ausgezahlt. Der Vermieter weigert sich jedoch für die Kaution die übliche Verzinsung zu zahlen.
Steht X als Mieter eine Verzinsung der Kaution zu, wenn diese als Sache geleistet wurde?
Vielen Dank
Miba79
Nein, da du schon richtig sagst… es wurde keine Kaution vereinbart.
Hallo
vereinbarungsgemäß
Wenn das so vereinbart wurde, wurde das so vereinbart. Der Vermieter hat sich an die Vereinbarung gehalten.
Steht X als Mieter eine Verzinsung der Kaution zu, wenn diese
als Sache geleistet wurde?
Steht dem Vermieter eine Abnutzungsgebühr zu, weil er ja den Anschaffungspreis ersetzt hat, aber der Boden ja schon eine Zeitlang benützt wurde? Wenn Du jetzt sagst: Das wurde aber nicht vereibart!, dann würde ich sagen, daß Du deine Antwort gefunden hast.
Gruß,
Max