Guten Tag,
ich hätte eine interessante Frage:
kann ein Vermieter von seinem ehemaligen Mieter verlangen, 1 Jahr nach Auszug, noch nacharbeiten (entfernen von Parkettboden) an der Wohnung durchzuführen?
Viel dank für euer Kopfzerbrechen.
Guten Tag,
ich hätte eine interessante Frage:
kann ein Vermieter von seinem ehemaligen Mieter verlangen, 1 Jahr nach Auszug, noch nacharbeiten (entfernen von Parkettboden) an der Wohnung durchzuführen?
Viel dank für euer Kopfzerbrechen.
Nein, es gilt die 6-monatige Verjährungsfrist des § 548 BGB.