Wie wird die Wohnfläche berechnet, wenn sich eine Dachschräge in einem der Zimmer befindet? Ab welcher Raumhöhe kann man mindern u um wieviel Prozent kann gemindert werden? Eine kleine Aufstellung (zB >2,00 m = 100%, 2,00 - 1,80 m = 80 %, 1,50 m = 50 %…) wäre echt nett Dass sich die Minderung nur auf die Grundfläche bezieht, über der die Schräge liegt, is mir klar
sowas regelt die Wohnflächenverordnung, jederzeit im Netz zu finden.
Hieraus § 4:
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§ 4 Anrechnung der Grundflächen
Die Grundflächen
1.von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
2.von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
3.von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
4.von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte
anzurechnen.
Was hat die Berechnung der Wohnfläche mit einer Minderung zu tun?
Vielleicht hat der VM ja bereits bei der Wohnflächenberechnung die Schrägen miteinbezogen.
Im Übrigen gilt: Minderung wegen verringerter (Gesamt)Wohnfläche nur bei einer Abweichung von 10 % und mehr zwischen vereinbarter zu tatsächlicher Wohnfläche.