verspätete Nebenkostenabrechnung nach Umzug

Guten Tag,

Angenommen folgender Fall tritt auf:

Zur Sachlage:
Zum 01.07.2008 zog der Mieter aus seiner alten angemieteten Wohnung aus und in eine neue Wohnung ein. Nun erreichte den Mieter Anfang September 2009 eine Nebenkostenabrechnung für die alte Wohnung das Jahr 2007 betreffend; genauer gesagt erhielt der Mieter keine Abrechnung sondern eine Mahnung doch endlich die Abrechnungssumme zu zahlen. Man habe die Abrechnung zum 23.12.2008 per Post zugestellt (an die neue Adresse des Mieters).

Fakt ist:
der Mieter hat weder zum, vor, noch am 23.12.2008 eine Abrechnung erahlten.

Der Mieter dem alten Vermieter eine Stellungnahme gesendet, worin er feststellt, dass er keine Abrechnung bekam, die Abrechnungsfrist abgelaufen sei (ein Jahr hätte er ja Zeit gehabt) und er sein Schreiben als nichtig ansehe. Heute kam dann Post von seinem Anwalt, der Mieter solle zahlen, die Abrechnung sei per Einschreiben zugestellt worden, er wolle es doch nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, den Zusteller könne man als Zeugen aufrufen, und das ganze wurde dann mit einem Zuschlag von 200.- Euro auf die fällige Nebenkostensummme versehen, was der Mieter innerhalb von 10 Tagen zahlen soll.

Von Interesse ist noch:
Bereits die Nebenkostenabrechnung 2005 hat der Vermieter zu spät abgegeben, der Mieter hat damals Widerspruch eingelegt und die Sache ließ man auf sich beruhen. Des weiteren ist wichtig zu wissen, dass der alte Vermieter vom Mieter keine neue Adresse bekommen hat, aber er sagt ja (Einwohnermeldeamt oder so?), dass er die Abrechnung zugestellt habe.

Vermutung:
man hat keine Beweise, möchte jetzt per Anwalt einen auf dicke Hose mache und den Mieter einschüchtern.

Frage:
Wie ist hier die Rechtslage? Wie soll sich der Mieter weiter verhalten?

Der Mieter hätte die Abrechnung ohne weiteres bezahlt, wenn er sie rechtzeitig bekommen hätte. Man kann ihm höchstens vorwerfen, dass er nicht danach gefragt habe, aber wer rennt schon Forderungen hinterher? Und vor allem: wenn man im Dezember 2008 eine Abrechnung verschickt, fällt einem doch nicht erst im September 2009 auf, dass der Betrag noch nicht gezahlt wurde.

Ich freue mich auf Einschätzungen der Rechtslage!

Hallo,

der Vermieter ist erst mal in der Beweispflicht, dass der Mieter die Nebenkostenabrechnung erhalten hat.

Bestreitet der ehemalige Mieter dies und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung wo ihm der Zugang nachgewiesen werden kann, so kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft sich für den Mieter interessiert. Die kann dann nämlich wegen Betrug (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) gegen ihn vorgehen.

Gruß

Joschi