Renovierung bei Auszug nach nur einem Jahr

Guten Tag,

es gibt zwar schon einiges zum Thema im Forum, allerdings trifft kein Artikel genau auf folgenden Fall zu.

Gesetzt den Fall, der Mietvertrag bietet folgende Klauseln:

§4.8 Der Mieter ist verpflichtet, die bis spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses nach dem Grad der Abnutzung anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen.

§13 Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich;
in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre,
in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre.

Unter §19 zur Beendigung des Mietverhältnisses steht auch noch: Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand zurückzugeben.

Dies klingt nicht nach starren Fristen, also ist das ganze wahrscheinlich gültig. Die Frage ist aber nun: wenn jemand erst seit einem Jahr in der Wohnung wohnt, die Regelung aber 3, 5 und 7 Jahre für Renovierungen vorsieht, muss der Mieter dann trotzdem renovieren? Und wenn ja, was?

Zustand der Wohnung: ein paar kleinere Kratzer an Türen (höchstens einer pro Tür), an den Türrahmen ist an einzelnen Stellen Lack abgeblättert. Kann der Vermieter nach einem Jahr verlangen, dass der Mieter dies renoviert?

Der Mieter schließt alle Nagel- und Bohrlöcher. Wann wird ein Streichen der Wände nötig? Nur wenn es sehr viele Bohrlöcher gibt oder auch schon wenn nur ein oder zwei in einem Raum vorhanden sind?

Vielen Dank und viele Grüße
Nili

Hallo,

wenn der Zustand der Wohnung akzeptable ist muss nicht zwingend nach einem Jahr schon renoviert werden.

Schäden müssen aber in jedem Fall beseitigt werden, wenn die Türen bei Beginn der Mietzeit okay waren, wird abblätternde Farbe wahrscheinlich dazugehören.

Dübellöcher müssen nur beseitigt werden, wenn ungewöhnlich viele vorhanden sind. Zwei pro Raum zählen eher nicht zu „ungewöhnlich viele“.

Das man die Wohnung sauber abgeben muss, versteht sich m.E. eigentlich von selbst. Offensichtlich denken sich aber viele, da sie eh ausziehen, wäre es schon die letzten Wochen zuviel noch zu putzen. Also nach Auszug noch mal den Sauger und den Putzeimer schwingen und alles schön ordentlich machen, dann klappt es auch mit dem VM.

Natürlich kann es immer sein, dass - z.B. bei starkem Rauchen - auch nach einem Jahr schon deutliche Gebrauchsspuren zu sehen sind. Dann wird man sich wahrscheinlich mit dem VM auseinandersetzen müssen.

Gruß
Nita