Nutzerwechselgebühr umlagefähig?

Moin moin,

viele Betreiber von Heizungsanlagen berechnen eine Nutzerwechselgebühr. Ist diese auf M umlagefähig?

Grüße

Moin,

viele Betreiber von Heizungsanlagen berechnen eine
Nutzerwechselgebühr. Ist diese auf M umlagefähig?

nein, da sie nicht umgelegt wird, sondern von den beiden Mietern getragen wird, die am Nutzerwechsel beteiligt sind.

Gruß Ralf

Nutzerwechselgebühren sind nicht auf den M umlagefähig.
Es sei denn, dies ist im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart.

BGH v. 14.11.2007 Az. VIII 19/o7

Nutzerwechselgebühr NICHT umlagefähig . . .
außer dies ist mietvertraglich vereinbart!