Moin moin,
viele Betreiber von Heizungsanlagen berechnen eine Nutzerwechselgebühr. Ist diese auf M umlagefähig?
Grüße
Moin moin,
viele Betreiber von Heizungsanlagen berechnen eine Nutzerwechselgebühr. Ist diese auf M umlagefähig?
Grüße
Moin,
viele Betreiber von Heizungsanlagen berechnen eine
Nutzerwechselgebühr. Ist diese auf M umlagefähig?
nein, da sie nicht umgelegt wird, sondern von den beiden Mietern getragen wird, die am Nutzerwechsel beteiligt sind.
Gruß Ralf
Nutzerwechselgebühren sind nicht auf den M umlagefähig.
Es sei denn, dies ist im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart.
BGH v. 14.11.2007 Az. VIII 19/o7
Nutzerwechselgebühr NICHT umlagefähig . . .
außer dies ist mietvertraglich vereinbart!