Rauchen ist in Mietwohnungen ja uneingeschränkt erlaubt.
Aber angenommen, eine Mietpartei konsumiert so große Mengen Haschisch, dass der Haschisch-Rauch permanent durch die Fenster in die Nachbarwohnungen dringt – ist das zumutbar für die benachbarten Mieter?
Ist es zu verlangen, dass die Nachbarn ihre Fenster abends grundsätzlich geschlossen halten, wenn sie der Geruch stört?
Aber angenommen, eine Mietpartei konsumiert so große Mengen
Haschisch, dass der Haschisch-Rauch permanent durch die
Fenster in die Nachbarwohnungen dringt – ist das zumutbar für
die benachbarten Mieter?
Nicht jeder möchte sich in einer Cannabiswolke suhlen, deshalb ist es wohl eher nicht zumutbar.
Ist es zu verlangen, dass die Nachbarn ihre Fenster abends
grundsätzlich geschlossen halten, wenn sie der Geruch stört?
Klopft man an der Tür des Nachbarn und macht ihn aufmerksam, man teile seine Vorliebe für Cannabis nicht und er möge doch verhindern, dass sich der Rauch aus dem Fenster schleicht, hat man gute Aussichten auf Erfüllung seiner Wünsche.
Entgegen der Auffassung, der Besitz von kleinen Mengen Cannabis sei nicht strafbar gilt:
Der Besitz von geringen Mengen Cannabis ist zwar strafbar, die Staatsanwaltschaft kann jedoch von einer Verfolgung absehen.
Es liegt nicht im Ermessen der Polizei eine Beurteilung zu treffen, sie wird auch hier aktiv werden.
Ein Konsument wird daher schon der Bitte des Nachbarn nachkommen.
Klopft man an der Tür des Nachbarn und macht ihn aufmerksam,
man teile seine Vorliebe für Cannabis nicht und er möge doch
verhindern, dass sich der Rauch aus dem Fenster schleicht, hat
man gute Aussichten auf Erfüllung seiner Wünsche.
Hehe, ja bestimmt. Aber irgendwo muss der Dampf ja hin. Im Treppenhaus steht er schließlich auch schon.