Guten Tag,
Kann man einen Mietaufhebungsvertrag zum 15.10.2009 verlangen, wenn die Vermieterin, die mit im Haus wohnt schwer erkrankt ist und der vorher erlaubte Hund jetzt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Haus leben darf?
Guten Tag,
Kann man einen Mietaufhebungsvertrag zum 15.10.2009 verlangen, wenn die Vermieterin, die mit im Haus wohnt schwer erkrankt ist und der vorher erlaubte Hund jetzt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Haus leben darf?
Hallo,
die Schilderung des Sachverhaltes lässt zwei Interpretationen zu:
Der Mietvertrag soll auf Verlangen der Vermieterin zum 15.10.2009 gekündigt werden. Der Hund soll sozusagen mit dem Mieter ausziehen.
Der Mietvertrag soll auf Verlangen des Mieters zum 15.10.2009 gekündigt werden, weil die Vermieterin untersagt hat, daß der Hund weiter in der Wohnung leben darf.
Was soll angenommen werden?
Gruß
Joschi
Guten Tag,
Hallo Joschi
Der zweite Fall trifft zu.
MFG Christian
Hallo,
Der Mietvertrag soll auf Verlangen des Mieters zum 15.10.2009 gekündigt werden, weil die Vermieterin untersagt hat, daß der Hund weiter in der Wohnung leben darf.
Nur aus dem Untersagen lässt sich kein außerordentliches Kündigungsrecht herleiten.
Der Mieter kann, wenn aus seiner Sicht kein Grund dagegen spricht, den Hund weiterhin beherbergen.
Es wäre dann Sache der Vermieterin sich vor Schäden für ihre Gesundheit zu schützen.
Hindert die Vermieterin jedoch den Mieter aktiv daran, könnte es unter Umständen anders aussehen.
Wenn diese aktive Handlung sich auf das Durchsetzten ihres berechtigten Anspruches stützt, so ist daraus wiederum kein außerordentliches Kündigungsrecht abzuleiten.
Zunächst stellt sich die Frage woraus der Anspruch auf die Tierhaltung erwachsen ist. Wurden dabei Einschränkungen gemacht (etwa: „solange es niemanden stört“)?
Vorstellbar wäre folgende Konstellation:
Die Vermieterin verhindert durch ihr Tun die weitere Beherbergung des Hundes. Sie hätte aber keinen Anspruch dem Mieter die Haltung zu untersagen. Der Mieter gibt an, dass es ihm dadurch unmöglich wird die Wohnung weiterhin zu nutzen da das Tier ein so wesentlicher Bestandteil seines Lebens ist und kündigt außerordentlich.
Ob das einer gerichtlichen Auseinandersetzung stand hält ist sehr fragwürdig.
Am besten ist wohl hier sich in einem Gespräch um eine Aufhebungsvereinbarung zu bemühen.
Gruß
Joschi