Eigenbedarf

Hallo,

was passiert, wenn ein Vermieter rechtens wegen Eigenbedarf kündigt, die Tochter des Vermieters dann aber kurz vor geplantem Einzugstermin die Wohnung doch nicht beziehen kann. (der Mieter hat die Wohnung aber schon geräumt)? Kann der Mieter auf irgendetwas einklagen, vorausgesetzt es bestand WIRKLICH die Absicht, die Wohnung zu beziehen?

Wie lange muss der „Eigenbedarf“ in der Wohnung wohnen, bevor wieder rechtens an andere vermietet werden darf?

Lieben Dank für Eure Mühe im Voraus

Kathleen

Hallo,

Kann der
Mieter auf irgendetwas einklagen, vorausgesetzt es bestand
WIRKLICH die Absicht, die Wohnung zu beziehen?

Schadensersatzansprüche entstehen meines Wissens nach erst wenn der Vermieter den Eigenbedarf vorgetäucht hat oder der Vermieter dem Mieter den Wegfall des Eigenbedarfs - sofern dieser sich vor Ende der Kündigungsfrist herausstellt - nicht mitgeteilt hat.

Daraus ergeben sich die Fragen:

Trat der Wegfall noch in der Kündigungsfrist auf?

und wenn ja

Wurde es dem Mieter angezeigt?

Wie lange muss der „Eigenbedarf“ in der Wohnung wohnen, bevor
wieder rechtens an andere vermietet werden darf?

Im vorgenannten Fall überhaupt nicht.

Gruß

Joschi