Nebenkosten

Hallo,
mal angenommen ein Mieter hat ne Gutschrift bei der Nebenkostenabrechnung, und der Vermieter möchte diese Gutschrift behalten und am Ende des Jahres mit den anderen Kosten verrechnen? Ist das rechtens? Generell wäre dem Mieter das egal, aber da der Mieter sich in der Insolvenz befindet, muß der Mieter ja das Guthaben zur Masse auf das Treuhandkonto geben. Wie hat der Mieter nun die Chance an das Geld ran zukommen? Kann er z.B das Guthaben von der Miete abziehen?

LG danisaar

Hallo Danisaar,

das Guthaben ist in dem Moment fällig gewesen, als die Abrechnung erteilt wurde.

Der Mieter kann also die Auszahlung verlangen und bei Weigerung seitens des Vermieters auch die Summe von der Miete abziehen.

Gruß!

Horst