Angenommen, Mieter M zieht in eine Wohnung (soll vorkommen). In dieser ist ist die TAE-Dose vorhanden, über den Anschluss selber wird aber nicht weiter gesprochen.
Nun möchte Mieter M einen Telefonanschluss eines lokalen Anbieters wählen und beauftragt diesen. Ein Techniker kommt und stellt eine beschädigte „Steigleitung“ (Mehrfamilienhaus) fest und zieht von dannen.
Der Vermieter wird informiert und sieht die Zuständigkeit bei der Telekom. Hier soll es einen …Vertrag geben, in dem die Zuständigkeit (+Eingentum) vom Vermieter auf die Post/Telekom übergehen.
Die Telekom behauptet allerdings, dass es keinen Vertrag gibt.
Der lokale Telefonabieter kann/darf an der technischen Situation nichts ändern. Der Mieter M ebenfalls nicht.
Was kann der Mieter hier tun?
Muss im Mietvertrag geregelt sein, ob/dass ein funktionierender Anschluss vorhanden ist/war.
Wie kann der Mieter die Zuständigkeit überprüfen lassen?
Danke im Voraus!
Gruß
Samy
PS: Von dem Elektriker des Vermieters wurde mündlich angeboten, er würde eine „Strippe“ für kleines Geld am Wochenende verlegen.
–>Telefon würde funktionieren
–> Kabelbrand -> Haus brennt ab -> Wer haftet, wenn die Leitung von M als Grund indentifiziert werden kann?
Angenommen, Mieter M zieht in eine Wohnung (soll vorkommen).
In dieser ist ist die TAE-Dose vorhanden, über den Anschluss
selber wird aber nicht weiter gesprochen.
Nun möchte Mieter M einen Telefonanschluss eines lokalen
Anbieters wählen und beauftragt diesen. Ein Techniker kommt
und stellt eine beschädigte „Steigleitung“ (Mehrfamilienhaus)
fest und zieht von dannen.
Der Vermieter wird informiert und sieht die Zuständigkeit bei
der Telekom.
Die Leitung der Telecom geht nur bis zum Hauseingang. Oder besser gesagt, bis zum ersten Verteiler im Keller / Dachboden des Hauses.
Aber es gibt einen ***vertrag / Überlassugnsvertrag oder wie auch immer der heißen mag. So einen soll man abschließen können und dann gehören die Leitungen der Telekom…
fassen wir zusammen: Der VM behauptet es gibt einen Überlassungsvertrag, die Telekom behauptet es gibt ihn nicht.
Der Mieter - der ja an einer evtl. Vertragsgestaltung keinen Anteil hatte - sitzt in der Mitte und guckt telefonlos aus der Wäsche.
Dann könnte doch der Mieter seinen VM mal die Situation schildern und ihn bitten, die Sachlage mit der Telekom zu klären, da man als unbeteiligter Dritter dazu ja schlecht in der Lage wäre.
Man kann ihn aber nur bitten, denn ein funktionierender Telefonanschluss ist keine generell im Rahmen des Mietrechts geschuldete Leistung.
Anders sieht dies bei Mietverträgen aus, in denen der Telefonanschluss extra ausgewiesen ist, hier ist der VM verantwortlich.
Sonst muss er lediglich dem Mieter das Recht einräumen einen Telefonanschluss legen zu lassen.
Ist der VM also nicht bereit, die Vertragssache mit dem Telefonanbieter zu klären, oder etwa ersatzweise eine Vertragskopie zur Verfügung zu stellen, kann man nur das schöne Kabel auf eigene Kosten legen lassen.
Nur das der Vermieter zu nichts mehr gewillt ist außer der Aussage mit dem Überlassungsvertrag.
Somit ist der Mieter in der Tat der Dumme und wird von A nach B geschickt…
Wie schaut es denn aus, wenn der Mieter M tatsächlich das Angebot des Hauswarts annimmt und sich ein Kabel an einem Wochenende für kleines Geld verlegen lässt. Wie würde es hier mit der Haftung aussehen?
Beispiel „Kabelbrand“ und der Auslöser wäre zurückzuführen auf das Kabel von Mieter M. Der Hauswart wird hier wohl kaum haftbar machen können oder?
Die Leitung der Telecom geht nur bis zum Hauseingang. Oder
besser gesagt, bis zum ersten Verteiler im Keller / Dachboden
des Hauses.
Die Zuständigkeit des Betreibers (hier wohl die Telekom) geht bis zur ersten TAE Dose in der Wohnung.
Diese Dose hat dann, wenn sie von der Telekom gesetzt wurde eine „1.“ aufgeprägt.
Bis zur dieser Dose hat niemand an den Kabeln außer der Telekom (oder deren Beauftragten) was zu suchen.
Die Zuständigkeit des Betreibers (hier wohl die Telekom) geht
bis zur ersten TAE Dose in der Wohnung.
Bis zur dieser Dose hat niemand an den Kabeln außer der
Telekom (oder deren Beauftragten) was zu suchen.
Sehr richtig! Und die Telekom wird auch fürchterlich grantig, wenn da wer anders dran fummelt.
Allerdings ist die Telekom lediglich verpflichtet, den kürzesten Weg in die Wohnung rein zu nehmen. Das ist ein Punkt, der je nach baulichen Verhältnissen mit den Interessen des Vermieters quer laufen könnte (im wahrsten Sinne des Wortes). Ich hab den Fall hier in meiner aktuellen Wohnung gehabt. Obwohl Kunde eines Drittanbieters war es der Telekom ihr Job, die tote Leitung durch eine funktionierende zu ersetzen.
Der Vermieter hat mit der Angelegenheit nüscht zu tun (Ausnahme hab ich nebenan gepostet, die betrifft optische Gründe).
Das Installieren dieser ersten TAE-Dose ist sogar kostenlos (bzw. in dieser Neukundenpauschale drin), so es der kürzeste Weg in die Wohnung ist. Ist das bspw. der Flur und man will die Dose im Wohnzimmer haben, dann macht das der Telekomfuzzi auch, aber auf KOsten des Kunden (Kunde = Mieter).
Es ist zwar richtig, dass die Telekom in einem Mehrfamilienhaus nur der Eigentümer des Kabels bis zum APL (Abschlusspunkt Linientechnik), also bis zum ersten Verteilerkasten ist, der Zuständigkeitsbereich endet jedoch dort nicht.
Störungen an der Leitung zwischen APL und 1.TAE Dose hat die Telekom zu beseitigen, selbst dann wenn sie nicht Eigentümer dieser Leitung ist.
Nochmal: Die Telekom legt den kürzesten Weg vom Verteiler in die Räume des Vertragspartners. Und das ist bei einer Mietwohnung nun mal die Wohnung. Das kann die Kammer sein, die Küche, das Wohnzimmer, das Schlafzimmer - das ist der Telekom wurscht, sie nimmt den kürzesten, einfachsten Weg.
Wenn der kürzeste, einfachste Weg dem Vermieter nicht passt, dann muss er für den Ausgleich sorgen.