Heizkostenabrechnung ohne Ablesung Zählerstandbel

Hallo Leute,

nachdem ich hier schon sehr oft Antwort gefunden habe, muss ich doch mal selber aktiv werden und fragen.

Folgender Sachverhalt.
Pärchen zieht in eine Mietwohnung mit Zentralheizung. Das Mietverhältnis läuft ab Mitte Februar 08 - Ende August 09. Die Miete für Feb 08 teilten sich Vormieter und neue Mieter.
Jetzt folgte die offizielle Betriebskostenabrechnung 08 und damit auch die Heizungsabrechnung. Ergebnis: Nachzahlung. Nach prüfung der Abrechnung teilte der Mieter mit, dass der Vermieter die Nachzahlung von der noch auszuzahlenden Kaution abziehen kann und den Rest auszahlen soll. Frist zur Auszahlung 01.10.09

In der Retoure-Mail teilt der Vermieter allerdings mit, dass die Abrechnung korregiert werden muss, er rechnet vor und kommt auf ca. 100€ mehr. Der Grund ist folgender:
Zitat: „Am 15.02.2008 betrug der Zählerstand 6.530, wie gemeinsam bei Einzug abgelesen und nicht, wie in der Einzelabrechnung der Abrechnungsfirma gegenüber Abgerechnet 7.466.
Offensichtlich hat die Ablesefirma hier den Zählerstand anlässlich einer Zählerprüfung erst nach ihrem Einzug zugrunde gelegt“
1.) Der Mieter weiß nichts mehr davon, diesen Wert abgelesen zu haben bzw. Überhaupt mit dem Vermieter eine Ablesung durchgeführt zu haben.
2.) Der Vermieter kann kein unterschriebenes Protokoll vorlegen, indem die Zählerstände bei Einzug vermerkt sind. Ob er das nicht will oder kann ist unbekannt.
3.) Der Vermieter kann seine Behauptung also nicht beweisen.
4.) Die „offizielle“ Abrechnung der Heizungskosten sagt ganz klar aus: Abrechnungsperiode vom 1.01.08. - 31.12.08, Abrechnungszeitraum vom 15.02.2008 (Einzug) - 31.12.08.
5.) Es wurde auch keine neue „ordentliche“ Rechnung zugesendet
6.) Kurios: Bei Auszug wollte der Vermieter bei Wohnungsübernahme keine Zählerstände nortieren, diese wurden dann unter Zeugen (Nachbarn) notiert und von meheren Personen bestätigt, Vermieter verweigerte Unterschrift. Auf eine schriftliche Aufforderung, eine Zwischenablesung zu organisieren, bevor ein neuer Mieter einzieht, reagierte der Vermieter nicht.

Ist es nicht Pflicht des Vermieters, die Zählerstände Ordentlich zu Dokumentieren, sodass er eine ordentliche Abrechnung durchführen kann und ggf. eine Zwischenablesung der Ablesefirma beantragen muss?
Muss der Mieter bzw. ehemalige Mieter den erhöhten Betrag bezahlen, obwohl der Vermieter seine Behauptung nicht beweisen kann?

Problem: Der Mieter bzw. ehemalige Mieter benötige dringend seine Kaution zurück, diese wird der Vermieter aber sicherlich so lange einbehalten, bis die Sache geklärt ist.
Was tun wenn der Vermieter die Kaution zwar Auszahlt, aber der Heizungskostenbetrag + seiner Nachrechnung fehlt?

Gruß + Vielen Dank im Voraus!

Das Mietverhältnis läuft ab Mitte Februar 08 - Ende August 09.
teilte der Mieter mit, dass der
Vermieter die Nachzahlung von der noch auszuzahlenden Kaution
abziehen kann und den Rest auszahlen soll. Frist zur
Auszahlung 01.10.09

Problem: Der Mieter bzw. ehemalige Mieter benötige dringend
seine Kaution zurück

Da das Mietverhältnis bis Ende August 2009 ging, wird die Betriebskostenabrechnung erst zum 31.12.2010 fällig (bei normalem Ablesezeitraum 01.01.-31.12.), und der Vermieter kann Kaution bis nach dieser Abrechnung einbehalten, wenn zu erwarten ist, dass eine Nachzahlung fällig ist, aber dann auch maximal in der Höhe der zu erwartenden Nachzahlung.
Wenn der VM also will, kriegt M seine Kaution sicher nicht zum 1.10.2009 wieder, da kann er IMHO Fristen setzen, soviel er will, sondern u.U. auch erst Anfang 2011.

IANAL,
-Efchen

Nachtrag
Angenommen der Vermieter gibt bekannt, dass er das Wohnungsübergabeprotokoll vom Vormieter als Grundlage seiner Berechnung dahernehmen möchte. Diese Wohnungsübergabe fand 1 Tag vor der Übernahme durch den neuen Mieter statt. Der neue Mieter kann allerdings nicht prüfen, ob das Übernahmeprotokoll ordentlich ist, ob die Daten, die darauf stehen stimmen oder ob es überhaupt das richtige Protokoll ist.

Muss der Mieter bzw. jetzt ja schon Ex-Mieter das Übernahmeprotokoll des Vormieters als Wertgeber akzeptieren? Schwer vorstellbar denn es gibt keine Unterschrift des Mieters genausowenig hatte er nicht die Chance, bei der Ablesung dabei zu sein und die Werte zu prüfen.