Hallo Leute,
nachdem ich hier schon sehr oft Antwort gefunden habe, muss ich doch mal selber aktiv werden und fragen.
Folgender Sachverhalt.
Pärchen zieht in eine Mietwohnung mit Zentralheizung. Das Mietverhältnis läuft ab Mitte Februar 08 - Ende August 09. Die Miete für Feb 08 teilten sich Vormieter und neue Mieter.
Jetzt folgte die offizielle Betriebskostenabrechnung 08 und damit auch die Heizungsabrechnung. Ergebnis: Nachzahlung. Nach prüfung der Abrechnung teilte der Mieter mit, dass der Vermieter die Nachzahlung von der noch auszuzahlenden Kaution abziehen kann und den Rest auszahlen soll. Frist zur Auszahlung 01.10.09
In der Retoure-Mail teilt der Vermieter allerdings mit, dass die Abrechnung korregiert werden muss, er rechnet vor und kommt auf ca. 100€ mehr. Der Grund ist folgender:
Zitat: „Am 15.02.2008 betrug der Zählerstand 6.530, wie gemeinsam bei Einzug abgelesen und nicht, wie in der Einzelabrechnung der Abrechnungsfirma gegenüber Abgerechnet 7.466.
Offensichtlich hat die Ablesefirma hier den Zählerstand anlässlich einer Zählerprüfung erst nach ihrem Einzug zugrunde gelegt“
1.) Der Mieter weiß nichts mehr davon, diesen Wert abgelesen zu haben bzw. Überhaupt mit dem Vermieter eine Ablesung durchgeführt zu haben.
2.) Der Vermieter kann kein unterschriebenes Protokoll vorlegen, indem die Zählerstände bei Einzug vermerkt sind. Ob er das nicht will oder kann ist unbekannt.
3.) Der Vermieter kann seine Behauptung also nicht beweisen.
4.) Die „offizielle“ Abrechnung der Heizungskosten sagt ganz klar aus: Abrechnungsperiode vom 1.01.08. - 31.12.08, Abrechnungszeitraum vom 15.02.2008 (Einzug) - 31.12.08.
5.) Es wurde auch keine neue „ordentliche“ Rechnung zugesendet
6.) Kurios: Bei Auszug wollte der Vermieter bei Wohnungsübernahme keine Zählerstände nortieren, diese wurden dann unter Zeugen (Nachbarn) notiert und von meheren Personen bestätigt, Vermieter verweigerte Unterschrift. Auf eine schriftliche Aufforderung, eine Zwischenablesung zu organisieren, bevor ein neuer Mieter einzieht, reagierte der Vermieter nicht.
Ist es nicht Pflicht des Vermieters, die Zählerstände Ordentlich zu Dokumentieren, sodass er eine ordentliche Abrechnung durchführen kann und ggf. eine Zwischenablesung der Ablesefirma beantragen muss?
Muss der Mieter bzw. ehemalige Mieter den erhöhten Betrag bezahlen, obwohl der Vermieter seine Behauptung nicht beweisen kann?
Problem: Der Mieter bzw. ehemalige Mieter benötige dringend seine Kaution zurück, diese wird der Vermieter aber sicherlich so lange einbehalten, bis die Sache geklärt ist.
Was tun wenn der Vermieter die Kaution zwar Auszahlt, aber der Heizungskostenbetrag + seiner Nachrechnung fehlt?
Gruß + Vielen Dank im Voraus!