Fragen zur nachträglichen Wertminderung einer Eig

Guten Tag,
Es wurde dieses Jahr eine Eigentumswohnung gekauft.
Einzug / Eigentum laut Notar vertrag 01.07. Schlüsse aber bereits zwei Tage früher bekommen.
Bei renovierungsarbeiten wurde Feuchtigkeit in zwei Wänden festgestellt.(Noch vor dem 01.07)
Hausverwaltung wurde sofort Informiert und auch der vorbesitzer.
Dieser wußte angeblich von nichts. Die hausverwaltung hat mit einem Messgerät feuchtigkeit festgestellt.
Ein Gutachter um die genaue Herkunft herrauszufinden wurde von der Hausverwaltung abgelehnt (wurden somit selber bestellt und bezahlt)man solle doch erst mal Renovieren und dann könne man ja schauen wo genau die Feuchtigkeit herkommen würde.
Anwalt wurde auch beauftragt um zu Prüfen ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist.
Dies war leider nicht der Fall.
Notarvertrag war so geschrieben das der Verkäufer alle Rechte auf seiner Seite hat.
Selbst die Bank die den Markler gestellt hat scheint schön aus dem Schneider zu sein.
Man ist dann eingezogen und man hatsoweit auch alles Renoviert.
Das problem ist jetzt nur das die Wohnung nie wieder ohne Probleme verkaufen können da der Schaden jetzt Offiziell ist.
Kann man nachträglich eine Wertminderung durchführen da die Wohnung ja nicht den Kaufpreis wert ist wie angenommen.
Und wie groß ist die Chanse wenn es möglich ist dies durchzubekommen.
Danke schonmal
Gruß

Guten Morgen,

ein erster Ansatz: Versteckter Mangel
http://www.baufi-nord.de/html/mangel_bei_hauskauf.html

Ein Gutachter um die genaue Herkunft herauszufinden wurde
von der Hausverwaltung abgelehnt (wurden somit selber
bestellt und bezahlt) man solle doch erst mal Renovieren und
dann könne man ja schauen wo genau die Feuchtigkeit herkommen
würde.

Hat dies der Gutachter gesagt?
Seine Angaben dürften entscheidend sein, ob der Mangel dem Verkäufer bereits bekannt sein musste. Falls ja, sind durchaus Möglichkeiten vorhanden.

Gruß
Der Franke