Hallo, ein Mieter der bereits über 3 Monatsmieten nicht mehr zahlt soll gekündigt werden. Gesetzlich gelten 3 Monate! Ist das hier auch so oder kann man den schon früher los werden?! Weiter behauptet dieser, dass man ihm bei einer Kündigung eine ähnliche Wohnung besorgen muss zum ähnlichen Preis! Ist das auch so, wenn der Mieter nicht mehr zahlt?
Vielen Dank
Hallo,
es entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Mieter mit 2 oder mehr Monatsmieten im Verzug ist.
Gruß
Joschi
Hallo Namenlo(o)er(in),
es muss eine fristlose Kündigung übermittelt werden (am Besten mit Zeugen einer beglaubigten Kopie).
Es muss keine neue Wohnung besorgt werden.
- Volker Wolter -