Guten Tag man wohnt zur Miete in einer 2ZW in einem Haus. Es besteht kein Mietvertrag. Mit Vermietern wurde mündl vereinbart das man eine geringe Kaltmiete zahlt u sich um Pflege von Haus und Grundstück kümmert. Die NK werden zusätzlich vom Mieter getragen. Die nicht genutzten Räume im Haus werden regelmäßig regeinigt u. Gartenarbeiten u. Rasenmähen erledigt. Nun will der neue Vormund der Vermieter die Kaltmiete um 100% anheben. Der Wille der Vermieter war es immer, dass wärend ihren Lebzeiten alles so bleibt wie es ist. Zeugen gibt es dafür. Ist die geplante Mieterhöhung vom Vormund korrekt? Darf er das?
Hallo,
eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Sie muss begründet sein und darf die ortsüblichen Mieten (evtl. Mietspiegel) nicht übersteigen. Ausserdem darf innerhalb von 3 Jahren die Miete nur um insgesamt 20% (Kappungsgrenze) erhöht werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Mieterhöhung erst nach Ablauf eines Jahres gestellt werden darf, wird das Erhöhungsverlangen vor Ablauf dieses Jahres vorgelegt, ist dieses nichtig.
Außerdem muss natürlich die erbrachte Dienstleistung in Rechnung gestellt werden. Für die geringe Miete erbringt man ja schließlich auch dieselbe.
Einem Mieter mit diesem Problem ist dringend ein Fachanwalt (Mietverein) ans Herz zu legen.
Gruß
Nita