muss ich für selbst verschuldete Schäden (Riss an der Holztür des Kühlschrankes) an einer Küche, die mir der Vermieter überlassen hatte, selbst aufkommen? Die Küche ist sicherlich 10-20 Jahre alt u diese Reparatur soll ca. 450 EUR kosten - dabei hat die Küche selbst sicherlich keinen Wert von 200 EUR.
an einer Küche, die … der Vermieter überlassen hatte,
was genau meinst Du damit? Ist es nun die Küche des Vermieters, für der Mieter Miete zahlt und die der Vermieter ggf. repariert? Oder gehört sie dem Mieter, weil sie der Vermieter beim Einzug geschenkt hat?
diese Reparatur soll ca. 450 EUR kosten -
dabei hat die Küche selbst sicherlich keinen Wert von 200 EUR.
Mehr als den Zeitwert muss man nie ersetzen. Der Geschädigte soll so gestellt werden, als wäre der Schaden nicht passiert, nicht zusätzlich Profit daraus schlagen.
Gruß
loderunner (ianal)
Die Küche selbst gehört ja dem Vermieter - diese stand bereits in der Wohnung als ich einzog. Mir ist iwann ein Schuhschrank umgekippt und auf die beschrieben Kühlschranktür gefallen,dabei ist dieser Riss an der Holztür entstanden. Da ich mit dem Vermieter bisher immer gut auskam wollte ich auch für den Schaden aufkommen - aber als der Handwerker meinte diese zu ersetzen würde ca. 450 EUR kosten,wurde es mir doch zu teuer - auch wenn ich dies wohl über die Haftpflicht laufen lassen würde. Wie gesgat die Küche ist sicherlich um die 15 Jahre alt u somit muss ich doch nur den Zeitwert ersetzen oder? 50-100 EUR würde ich okay finden,wobei die Küche selbst wohl nicht mehr wert ist las das…
an einer Küche, die … der Vermieter überlassen hatte,
was genau meinst Du damit? Ist es nun die Küche des
Vermieters, für der Mieter Miete zahlt und die der Vermieter
ggf. repariert? Oder gehört sie dem Mieter, weil sie der
Vermieter beim Einzug geschenkt hat?
wie gesagt die Küche gehört dem Vermieter. Dies ist auch nicht im Mietvertrag iwie festgehalten o.ä. - sie war sozusagen in der Miete der Wohnung inbegriffen (denke ich).