WG-Mitglied ohne Mietvertrag

Guten Tag!

Kann ein WG-Mitglied ohne Mietvertrag (eingetragen ist ein Vormieter) nach mündlicher Ankündigung des Auszuges kurzfristig selbstständig das Mietverhältniss verlängern? Wie wäre in so einem Fall zu verfahren um sich als Vormieter wieder entsprechende rechtliche Handhabe zu sichern? Gilt der Mieter als mit seinen Mitbewohnern gleichberechtigt vor dem Hauptvermieter des Wohnobjektes oder ist er den beim Hauptvermieter eingetragenen Mietern automatisch unterstellt? Kann der Mieter überhaupt in irgendeiner weise von „Vormieter“ gekündigt werden, bewegt er sich im Rechtsfreien Raum solange kein Mietvertrag besteht oder gilt er nur als Besucher und muss auf Geheiß jederzeit die Wohnung verlassen? Der Mieter zahlt direkt an den Hauptvermieter/Immobiliengesellschaft ist aber nicht als Bewohner gemeldet.

MfG Teapott, vielen Dank.

Hallo

Seltsam das Ganze. Entweder man hat einen Mietvertrag und zahlt oder man hat keinen!

Normalerweise würde ich sagen NUR der eingetragene Mieter vom Mietvertrag hat Rechte an der Wohnung.
Sind unetrvermietungen laut Mietvertrag gestattet?

Aber wenn der Vermieter vom Untermieter Mietzahlungen erhält schätze ich, dass dadurch ein Mietverhältnis erkennbar ist, das von der einen Seite durch Mietzahlung und der anderen durch Annahme der Zahlungen dokumentiert wird!

Jetzt stellt sich nur die Frage, ob der Vermieter noch dem ersten Mieter kündigen müßte?!