Temperatur in Mietwohnung

Hallihallo,

ich habe da mal zwei Fragen:

Was kann man tun, damit der Vermieter umgehend die Heizanlage in Betrieb nimmt (Einstweilige Verfügung? Mietminderung nützt ja dem Mieter nichts, wenn die Bude trotzdem kalt bleibt).

Besteht bei besonderer Kälteempfindlichkeit eines Mieters (beispielsweise wegen Schilddrüsenunterfunktion, niedrigem Blutdruck, Lungenkrankheiten oder anderen Beschwerden, bei denen ein kühleres Klima nicht zuträglich ist) ein Anspruch auf eine Wohnungstemperatur, die über die allgemein üblichen 18-20 Grad, die in der WOhnung herrschen müssen, hinausgehen?

Gruß
wega

Hallo,

wie du schon selbst schreibst, gibt es Mindestanforderungen an die Raumtemperatur, die der VM einhalten muss.

Darüber hinaus ist m.E. der Mieter selbst verantwortlich es sich „kuschelig“ zu gestalten. Dazu gibt es ja auch Möglichkeiten, wie Radiatoren, Decken und anderes.

Es ist, so meine ich, illusorisch das einer Gruppe (den Vermietern) die Sorge um jede Art und Form von Menschen (Mietern) übernehmen kann. Es gibt da sicher auch andere spannende Fragen, die so mancher Mieter gerne gelöst haben möchte, ich denke da an einen Nachbarn, der sehr empfindlich auf Strahlung reagiert. Der hätte sicher gerne, dass der VM für Abhilfe sorgen muss.

Sollte man mich eines besseren belehren können, werde ich ihm das sicher gerne ausrichten. :smile:

Gruß
Nita

Aber meine Frage war ja: Wie kann man ihn dazu bringen, die auch tatsächlich einzuhalten. Wie gesagt, Mietminderung hilft dem Mieter nicht weiter, wenn die Wohnung solange trotzdem kalt bleibt.

Gruß
wega

Hallo

Besteht bei besonderer Kälteempfindlichkeit eines Mieters (beispielsweise wegen Schilddrüsenunterfunktion, niedrigem Blutdruck, Lungenkrankheiten oder anderen Beschwerden, bei denen ein kühleres Klima nicht zuträglich ist) ein Anspruch auf eine Wohnungstemperatur, die über die allgemein üblichen 18-20 Grad, die in der WOhnung herrschen müssen, hinausgehen?

Eine solche Verpflichtung für den VM die Wohnung dann früher und höher anzuheizen als die Mindesttemperaturen vorschreiben gibt es nicht.

Aber meine Frage war ja: Wie kann man ihn dazu bringen, die
auch tatsächlich einzuhalten. Wie gesagt, Mietminderung hilft
dem Mieter nicht weiter, wenn die Wohnung solange trotzdem
kalt bleibt.

Wenn die vorgeschriebene Temperatur erreicht wird, muß der VM gar nicht handeln.

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html#temp

Wenn man den Verdacht hat, dass es objektiv zu kalt ist, dann könnte der Mieter die Temperatur täglich in der Mitte des Raumes in 1m Höhe messen. Liegen diese regelmäßig unter den Mindeswerten, dann sollte der VM die Heizung flux anschmeissen.

Gruß
Maja