Guten Tag,
in einem Apartment ist das Rollladenband zur Balkontür und zum einzigen Fenster gerissen. Beim Versuch das Teil wieder einzufädeln sind ein paar Lamellen aus der Führung gehüpft. Die Vermieter sprechen von gewalttätiger Beschädigung. Dem Mieter wollen Sie Verwaltungs-, Arbeits- und Materialkosten in Rechnung stellen.
Wer hat Recht? Wie sieht es mit der Beweislast aus?
Aufgrund der Beschädigung ist seit einigen kein Tageslicht ins Apartment vorgedrungen.
