Garage plus Kelleraum an Mieter zwingend?

Hat ein Miter Recht auf einen Kellerraum-wenn Kellerräume vorhanden sind. Und wenn er dafür eine Garage bekommen hat - darf er dann trotzdem auf zusätzlichem Kellerraum bestehen. Denn der Kellerraum wurde im Mietvertrag nicht extra erwähnt- Nur die Garage. Kann man ihm beides streichen (Weil er zwei mal ohne zu fragen Werkzeug vom Keller sich ausgeliehen hat vom Privatraum des Vermieters) wegen Vertrauensbruch.

Hallo,

Hat ein Miter Recht auf einen Kellerraum-wenn Kellerräume
vorhanden sind.

nein.

Gruß

Joschi

Haallo,
in einem ordentlichen Mietvertrag steht die Mietsache erklaert, 3 Zimmer, eine Garage, ein Kellerraum, oder sowas in der Art. Meist noch genauer, Keller links der Treppe und nicht irgendeiner der mehreren.
Gruss Helmut

Hallo ordoban,

Weil er zwei
mal ohne zu fragen Werkzeug vom Keller sich ausgeliehen hat
vom Privatraum des Vermieters

BOAH!
Da sollte sich der Mieter aber ganz warm anziehen!
Unbefugtes eindringen in Privaträume gilt IMHO aus Hausfriedesbruch!

Grüße von
Tinchen

Hallo,

und aus der Annahme, dass ihm ein Kellerraum zusteht, sucht sich der Mieter einen aus und benutzt dann einfach fröhlich die Dinge, die er darin vorfindet?

Ich frage mich, was dieser Mieter im umgekehrten Fall hier posten würde. Es gibt wirklich Einstellungen, die zumindest ich ganz und gar nicht verstehe.

Das dem Mieter nix zusteht, wurde hier schon gesagt. Das man nicht einfach fremdes Eigentum „ausleiht“, dürfte zumindest moralisch zweifelhaft sein.

Gruß
Nita

Fassen wir mal zusammen.
Der Mieter will einen Raum, den er nach Mietvertrag nicht gemietet hat. Dafür bricht er in den Keller des Vermieters ein und „leiht“ sich ein paar der Werkzeuge, die da rumliegen.
Ich denke mal eine Strafanzeige und eine fristlose Kündigung sind da durchaus möglich.
gruss