Durch dasForum hierweiß ich über Pfändungs- und Überweisungsbeschluß als Drittschuldner bescheid(-warum wird sowas nicht in der Schule durchgenommen,der Schreck war groß-), hier steht viel darüber, aber wieviel Miete muß man dem Gläubiger überweisen, alles-oder nur die reine Kaltmiete?
mfg
Hallo, es muß der Gesamtbetrag, der im PfuÜberw.Beschluß angegeben
ist, überwiesen werden. Notfalls mtl. in Höhe des pfändbaren
Betrages. Ob Miete oder Nebenkosten soll m.E. den Drittschuldner
nicht interessieren. Gruß
nach herrschender Auffassung werden auch die Betriebskostenvorauszahlungen von der Pfändung umfasst.
Das ergibt sich mittelbar auch aus § 851 b ZPO, wonach der Schuldner (Vermieter) beim Vollstreckungsgericht beantragen kann, dass die Pfändung von Miet- oder Pachteinnahmen insoweit aufgehoben wird, wie er die Einkünfte zur laufenden Unterhaltung des Grundstücks benötigt, insbesondere zur Bezahlung der Nebenkosten.