Guten Tag,unser Vermieter will dieses Jahr die Heizkosten nach dem „Verfahren zur rechnerischen Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe“ berechnen. Muss er nicht eher die Heizungsrohre isolieren?
Hi,
Guten Tag,unser Vermieter will dieses Jahr die Heizkosten nach
dem „Verfahren zur rechnerischen Berücksichtigung der
Rohrwärmeabgabe“ berechnen.
Muss er nicht eher die
Heizungsrohre isolieren?
nein
Eine grundsätzliche Pflicht zur Modernisierung besteht nich.
vlg MC
Hallo,
unser Vermieter will dieses Jahr die Heizkosten nach
dem „Verfahren zur rechnerischen Berücksichtigung der
Rohrwärmeabgabe“ berechnen.
Die Änderung kann der Vermieter m.W. nur mit Zustimmung aller Mietparteien durchführen. Dieses Verfahren ist in der aktuellen Heizkostenverordnung nicht enthalten.
Vorsichtshalber mal nachlesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/heizung/v…
Ein Widerspruch würde zur Klärung durch den Vermieter beitragen. Er hat aus der Änderung der Abrechnungsart keinen finanziellen Vorteil (außer er nutzt selbst Teile des Gebäudes).
Muss er nicht eher die
Heizungsrohre isolieren?
Nein.
Gruß
Der Franke
Hallo Der Franke,
Dieses Verfahren ist in der aktuellen Heizkostenverordnung nicht enthalten.
Es könnte eventuell aus der Heizkostenverordnung, hier § 7 Abs. 1 Satz 3 ff abgeleitet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
Gruß
Joschi